Antisemitismus-Vorwurf auf der documenta 15: Prozess um umstrittenes Banner geht weiter
Philipp HuberAntisemitismus-Vorwurf auf der documenta 15: Prozess um umstrittenes Banner geht weiter
Ein Rechtsstreit um ein antisemitisches Kunstwerk auf der documenta 15 geht zurück vor Gericht. Die Jüdin Bernadette Gottschalk verklagt die Veranstalter der Ausstellung auf 1.500 Euro Schadensersatz. Im Mittelpunkt des Falls steht ein großes Banner des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi, das Motive zeigt, die weithin als beleidigend verurteilt wurden.
Die Kontroverse führte zum Rücktritt der documenta-Generaldirektorin Sabine Schormann und entfachte in Deutschland erneut Debatten über künstlerische Freiheit und Hassrede.
Bei dem umstrittenen Werk handelte es sich um ein acht mal zwölf Meter großes Banner, das während der documenta 15 in Kassel ausgestellt war. Es zeigte unter anderem einen Schweinekopf mit einem Helm, auf dem "Mossad" stand – eine Darstellung, die Kritiker als antisemitisch brandmarkten. Nach öffentlichem Protest wurde das Werk zunächst verhängt und später vollständig entfernt.
Taring Padi entschuldigte sich für die durch ihr Werk verursachte Betroffenheit. Die Gruppe räumte ein, dass die Bildsprache in Deutschland, wo die historische Sensibilität gegenüber Antisemitismus besonders ausgeprägt ist, starke Reaktionen ausgelöst habe.
Gottschalk hatte zunächst angeboten, ihre Klage fallen zu lassen, wenn die documenta eine öffentliche Bedauernsbekundung abgeben und 250 Euro an eine jüdische Organisation spenden würde. Die Veranstalter lehnten den Vergleich jedoch ab. Sie argumentierten, dass eine gerichtliche Klärung notwendig sei, um die rechtlichen Grenzen zwischen künstlerischem Ausdruck und beleidigenden Inhalten zu definieren.
Der Prozess wird am 15. April fortgesetzt. Deutsche Gerichte haben bisher noch keine klare Rechtsprechung dazu entwickelt, wie künstlerische Freiheit mit dem Schutz vor antisemitischen Äußerungen in öffentlichen Ausstellungen in Einklang zu bringen ist. Aktuelle Rechtsstreitigkeiten, wie der Nürnberger Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht 2026, befassen sich eher mit der Neutralitätspflicht von Institutionen als mit direkten Urteilen zu Hassrede in Kultureinrichtungen.
Sabine Schormann trat nach dem Eklat als Generaldirektorin der documenta zurück. Ihr Rückzug erfolgte vor dem Hintergrund breiter Kritik an der Art und Weise, wie die Veranstaltung mit Vorwürfen des Antisemitismus in ihrem Programm umgegangen war.
Das Gericht wird nun entscheiden, ob Gottschalk Anspruch auf Entschädigung für das durch das Kunstwerk verursachte Leid hat. Ein Urteil könnte zudem einen rechtlichen Maßstab dafür setzen, wie deutsche Institutionen mit Vorwürfen des Antisemitismus in öffentlichen Ausstellungen umgehen. Das Ergebnis könnte künftige Debatten über die Grenzen künstlerischer Freiheit im Verhältnis zum Schutz vor Hassrede prägen.






