17 March 2026, 20:04

Baugenehmigungsstreit in Köln: Volksbühne gegen Wohnungsbau in alter Druckerei

Detailreiche Karte aus dem 18. Jahrhundert von Köln, Deutschland, zeigt Gebäude, Bäume und Text auf altem Papier, betont die historische Anlage und Merkmale der Stadt.

Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Baugenehmigungsstreit in Köln: Volksbühne gegen Wohnungsbau in alter Druckerei

Ein langjähriger Streit um eine Baugenehmigung in Köln nimmt eine neue Wendung. Der Fall, in den das Theater Volksbühne und ein ortsansässiger Bewohner verwickelt sind, wurde zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Konflikts steht der Plan, Teile einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umzubauen.

Der Verein Freie Volksbühne hatte die Genehmigung zunächst angefochten und argumentiert, der Theaterbetrieb werde für künftige Bewohner unzumutbaren Lärm verursachen. Das Gericht in Münster gab dem Verein recht und hob die Baugenehmigung auf. Die Richter urteilten, dass der Lärm von Aufführungen gegen Bauvorschriften verstoße, die dem Schutz der Nachbarn dienen.

Allerdings entdeckte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig später Mängel in dieser Entscheidung. Die Leipziger Richter stellten fest, dass sich das Münsteraner Urteil zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte stützte, ohne alle relevanten Fakten umfassend zu prüfen. Daher konnten sie kein abschließendes Urteil fällen und verwiesen den Fall zur weiteren Prüfung zurück nach Münster.

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Der Streit dreht sich um das Aktenzeichen 4 C 1.25, das die Umnutzung von Räumen in der ehemaligen Druckerei betrifft. Öffentlich bekannt ist nicht, wie sich die frühere Nutzung des Gebäudes auf die Nachbarschaft oder die Volksbühne vor der geplanten Wohnraumumwandlung auswirkte.

Der Fall wird nun in Münster neu verhandelt. Das Gericht muss die Beweislage über die Lärmbelastung hinaus neu bewerten, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Bis dahin bleibt die Baugenehmigung ungelöst.

Quelle