Bundesrechnungshof kritisiert Kürzungen bei Krankenkassen-Zuschüssen als willkürlich
Paul SimonBundesrechnungshof kritisiert Kürzungen bei Krankenkassen-Zuschüssen als willkürlich
Ein neuer Bericht kritisiert die Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, die Zuschüsse für die deutschen Krankenkassen zu kürzen. Die vom Präsidenten des Bundesrechnungshofs, Ansgar Heveling, geleitete Prüfung bezeichnet die vorgesehenen Kürzungen als willkürlich und warnt vor höheren Kosten für die Versicherten. Streitpunkt sind die ab 2027 geplanten Änderungen bei der Finanzierung.
Der vom Rechnungshofmitglied Oliver Sievers in Auftrag gegebene Bericht richtet sich gegen Klingbeils Vorhaben, die jährlichen Bundeszuschüsse für die Krankenversicherer zu reduzieren. Ab 2027 soll die Förderung von 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken. Bis 2031 würde sich die Gesamtkürzung auf 4,75 Milliarden Euro belaufen.
Der Rechnungshof bewertet die Kürzungen als „willkürliche Streichungen ohne Bezug zu den tatsächlichen Kostenentwicklungen“. Zudem argumentiert er, dass die zusätzlichen Mittel in Höhe von 2 Milliarden Euro pro Jahr bis 2031 für die Versorgung von Sozialhilfeempfängern die Zuschusskürzungen nicht ausgleichen. Diese Gelder fließen in nicht versicherungspflichtige Leistungen wie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern.
Gesundheitsministerin Warken hatte sich zunächst gegen die Kürzungen ausgesprochen, sie aber nach Druck aus dem Finanzministerium in ihr Sparpaket aufgenommen. Der Bericht warnt, dass die Haushaltskonsolidierung unter diesen Bedingungen zu höheren Beiträgen führen werde – im Widerspruch zur Regierungszusage, die Versicherungskosten zu stabilisieren.
Die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofs verdeutlichen den Konflikt zwischen finanziellen und gesundheitspolitischen Zielen. Die geplanten Kürzungen könnten die Lasten auf die Versicherten abwälzen, trotz der zusätzlichen Mittel für sozial bedingte Leistungen. Der Bericht stellt die Sparmaßnahmen der Regierung damit vor weitere Prüfungen.






