Bundessozialgericht kippt Energiehilfen: Warum Städte ihre Programme streichen müssen
Greta WernerJobcenter kann Kassels einmalige Energiezahlung auf das Bürgergeld anrechnen - Bundessozialgericht kippt Energiehilfen: Warum Städte ihre Programme streichen müssen
Ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 hat die Verteilung von Energiehilfen in deutschen Städten grundlegend verändert. Das Gericht entschied, dass solche einmaligen Zahlungen als Sozialleistung gelten – Empfänger müssen seitdem eine Bedürftigkeitsprüfung durchlaufen. Diese Änderung hat Großstädte wie Berlin, Hamburg und München seit 2023 dazu veranlasst, ähnliche Programme anzupassen oder ganz einzustellen.
Ausgangspunkt des Falls war die Kasseler "Energiegeld"-Zahlung von 75 Euro, die als Entlastung bei den durch Russlands Krieg in der Ukraine gestiegenen Kosten eingeführt worden war. Doch durch das Urteil kann diese Unterstützung nun die Grundsicherungsleistungen für Bezieher schmälern.
Der Streit begann, als das Kasseler Jobcenter die 75-Euro-Zahlung als Einkommen wertete. Sechs Leistungsbezieher klagten dagegen und argumentierten, das Geld dürfe ihre monatliche Unterstützung nicht mindern. Das Landessozialgericht Darmstadt gab ihnen zunächst recht.
Das Bundessozialgericht hob diese Entscheidung jedoch später auf. Es bestätigte, dass die Zahlung als einmaliges Einkommen zu behandeln sei. In der Folge wurden den Empfängern im Folgemonat ihre Grundsicherungsleistungen gekürzt.
Das Urteil von 2022 (Aktenzeichen: B 11 KR 5/21 R) schuf einen Präzedenzfall und zwingt die Kommunen seither zu bedarfsgeprüften Modellen. Angesichts knapper Haushalte und der geforderten rechtlichen Einheitlichkeit haben viele Städte ihre Entlastungsprogramme seitdem reduziert oder eingestellt.
Die Entscheidung des Gerichts hat einen strengeren Rahmen für Energiehilfen in ganz Deutschland geschaffen. Städte müssen nun sicherstellen, dass Zahlungen mit den Sozialversicherungsregeln vereinbar sind – was die Flexibilität bei Krisenhilfen einschränkt. Für die Empfänger bedeutet das Urteil: Jede einmalige Unterstützung wirkt sich direkt auf ihre monatlichen Leistungen aus.