Bundestag stoppt Millionen-Deal für Diesel-Tankcontainer der Bundeswehr
Philipp HuberBundestag stoppt Millionen-Deal für Diesel-Tankcontainer der Bundeswehr
Deutsche Abgeordnete haben die Pläne des Verteidigungsministeriums zum Kauf von Dieselkraftstoff-Tankcontainern vorerst gestoppt, nachdem die Kosten stark angestiegen sind. Die Entscheidung folgt auf Bedenken wegen drastischer Preiserhöhungen im jüngsten Beschaffungsvertrag. Bevor der Bundestag eine endgültige Genehmigung erteilt, wird das Vorhaben nun von den Behörden überprüft.
Das Ministerium hatte den Kauf von 902 Containern für rund 262,67 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer vorgeschlagen. Damit läge der Stückpreis bei etwa 291.000 Euro – fast das Doppelte dessen, was 2021 gezahlt wurde. Damals waren 153 Container für 21,8 Millionen Euro erworben worden, was einem Durchschnittspreis von 142.000 Euro pro Einheit entsprach.
Der aktuelle Rahmenvertrag könnte langfristig bis zu 4.200 Container umfassen, mit einem Gesamtbudget von rund 902 Millionen Euro. Die Auslieferung der ersten Charge ist bis 2029 geplant, um die Litauen-Brigade und die allgemeine Truppenlogistik zu unterstützen.
Die Kritik an den steigenden Ausgaben wird immer lauter. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU, Andreas Mattfeldt, sprach von einer "Rüstungsbeschaffungsinflation mit viel zu wenig Wettbewerb". Ein Mitglied des Haushaltsausschusses bezeichnete den Preissprung als "empörend". Mattfeldt betonte zudem, wie wichtig es sei, jetzt entschlossen zu handeln, um finanzielle Spielräume für 2029 offenzuhalten.
Das Verteidigungsministerium hat sich bisher nicht zu den Details geäußert und verwies auf die Notwendigkeit einer parlamentarischen Zustimmung, bevor weitere Informationen preisgegeben werden können.
Der Beschaffungsstopp unterstreicht die wachsende Skepsis gegenüber den Militärausgaben in Deutschland. Angesichts der fast verdoppelten Kosten pro Container fordern die Abgeordneten nun klarere Begründungen, bevor das Projekt voranschreitet. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundestag, der das Vorhaben genehmigen muss, bevor Verträge unterzeichnet werden können.






