23 June 2026, 20:03

Christian Ulmen erstreitet Teilsieg gegen Der Spiegel in Deepfake-Streit

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Christian Ulmen erstreitet Teilsieg gegen Der Spiegel in Deepfake-Streit

Schauspieler Christian Ulmen hat einen Teilerfolg vor Gericht gegen Der Spiegel in dessen Berichterstattung über Deepfake-Vorwürfe erzielt. Ein Oberlandesgericht hat dem Magazin nun untersagt, bestimmte Behauptungen zu veröffentlichen, während es weiterhin über andere Missbrauchsvorwürfe berichten darf. Im Mittelpunkt des Falls stehen Streitigkeiten zwischen Ulmen und seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes.

Ulmen hatte im April erstmals rechtliche Schritte eingeleitet, doch das Landgericht Hamburg entschied im Mai zunächst zugunsten von Der Spiegel. Das Gericht urteilte, die Berichterstattung über die Deepfake-Vorwürfe sei zulässig. Allerdings sah es keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen pornografische AI-generierte Inhalte mit Fernandes’ Gesicht erstellt und verbreitet habe.

Das Hanseatische Oberlandesgericht erließ nun eine einstweilige Verfügung. Dem Magazin ist es untersagt, zentrale Teile des Skandals zu veröffentlichen, darunter Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail, die Ulmen an seinen Anwalt geschickt hatte. Das Gericht stuft diese Äußerungen als Teil seines „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ ein, der besonders geschützt sei.

Fernandes wirft Ulmen vor, die Deepfake-Videos angefertigt und unter ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile eingerichtet zu haben. Sie behauptet, er habe diese genutzt, um Männer zu kontaktieren, sich teilweise in Telefonaten und sexuellen Gesprächen als sie auszugeben. Unterdessen ermitteln Potsdamer Staatsanwälte wegen separater Vorwürfe der häuslichen Gewalt gegen Ulmen.

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Auch Politiker haben sich zu dem übergeordneten Thema geäußert. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte Pläne an, die Gesetze gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes zu verschärfen. SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang fordern ebenfalls strengere Regulierungen gegen den Missbrauch von KI. Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann argumentierte, die Spiegel-Berichte hätten zu übermäßiger Medienaufmerksamkeit und öffentlicher Debatte geführt.

Das Urteil schränkt Teile der Spiegel-Berichterstattung ein, erlaubt dem Magazin jedoch weiterhin, über Fernandes’ Missbrauchsvorwürfe zu informieren. Der Fall unterstreicht die anhaltenden juristischen und politischen Diskussionen über Deepfake-Technologie und Datenschutz. Die Ermittlungen zu den Vorwürfen der häuslichen Gewalt laufen derweil weiter.

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