EU zwingt Lufthansa zu Zugeständnissen für Condor auf der Strecke Frankfurt–New York
Philipp HuberEU zwingt Lufthansa zu Zugeständnissen für Condor auf der Strecke Frankfurt–New York
Die Europäische Kommission hat in ihren Ermittlungen gegen die transatlantische Kooperation von Lufthansa, United Airlines und Air Canada neue Schritte eingeleitet. Eine aktuelle Entscheidung könnte die Lufthansa zwingen, der Fluggesellschaft Condor den Zugang zu ihrem Kurzstrecken-Netz am Frankfurter Flughafen wiederherzustellen. Ohne diese Verbindung droht Condor die Einstellung der Flüge auf der Strecke Frankfurt–New York, da die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gewährleistet wäre.
Im Mittelpunkt des Streits stehen Vereinbarungen, die Condor früher erlaubten, Passagiere von Lufthansas Kurzstreckenflügen an die eigenen Langstreckenverbindungen anzubinden. Diese Abkommen endeten 2020, wodurch Condor wichtigen Zubringerverkehr verlor. Im August 2024 leitete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen die drei Airlines ein, da der Verdacht besteht, dass ihr "A++"-Joint Venture den Wettbewerb auf zentralen Routen einschränkt.
Der jüngste Vorstoß der Behörde umfasst eine ergänzende Einwendungsmitteilung. Darin argumentiert die Kommission, dass vorläufige Maßnahmen notwendig seien, um dauerhafte Schäden für den Wettbewerb auf der Strecke Frankfurt–New York zu verhindern. Als Lösung schlagen die Beamten vor, Condors Zugang unter den im Juni 2024 ausgehandelten Bedingungen wiederherzustellen.
Die Untersuchung knüpft an einen Fall aus dem Jahr 2013 an, in dem die Airlines Zugeständnisse machten, um wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen. Die Kommission geht jedoch davon aus, dass diese Zusagen heute nicht mehr ausreichen. Aktuelle Marktdaten zeigen, dass Condor weiterhin Direktflüge von Frankfurt nach New York anbietet – mit Preisen ab 309,99 Euro –, während Konkurrenten wie Lufthansa und Delta auf derselben Strecke operieren.
Rechtliche Grundlage für das Verfahren sind Artikel 101 Absatz 1 des AEUV sowie Artikel 53 des EWR-Abkommens. Die vorläufigen Erkenntnisse der Kommission deuten darauf hin, dass das Joint Venture den fairen Wettbewerb auf dieser stark frequentierten transatlantischen Route weiterhin behindert.
Sollte die Anordnung der Kommission Bestand haben, müsste Lufthansa Condor den Zugang zu ihrem Frankfurter Netzwerk nach den Bedingungen von 2024 wieder ermöglichen. Ziel der Entscheidung ist es, den Wettbewerb auf der Strecke Frankfurt–New York zu schützen. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob Condor seine Flugverbindungen ohne weitere Einschränkungen aufrechterhalten kann.






