Freiburg scheitert mit Klage gegen Prepaid-Zahlkarten für Geflüchtete
Greta WernerFreiburg scheitert mit Klage gegen Prepaid-Zahlkarten für Geflüchtete
Die Landesregierung hat den Antrag der Stadt Freiburg abgelehnt, von der verpflichtenden Einführung eines Prepaid-Zahlkartensystems für Geflüchtete ausgenommen zu werden. Die Stadt hatte eine Befreiung nach dem Kommunalabweichungsgesetz beantragt, wurde jedoch nach monatelangen Auseinandersetzungen abgewiesen. Kritiker stellen nun die praktischen Auswirkungen und die Fairness der Entscheidung infrage.
Freiburg hatte sich bereits vor Monaten gegen das Zahlkartensystem ausgesprochen. Stadtrat und Verwaltung argumentierten, es würde unnötige Bürokratie schaffen und die personellen Ressourcen belasten. Zudem würde es die finanzielle Freiheit der Geflüchteten einschränken, so die Stadt.
Die Freiburger SPD übt scharfe Kritik an der Entscheidung. Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der SPD+JF-Fraktion, nannte die Ablehnung „unverständlich“. Er verwies auf die zusätzlichen Kosten und den Mehraufwand, die das System den Kommunalbehörden aufbürden würde.
Viviane Sigg, die Freiburger Landtagsabgeordnete der SPD, teilte diese Bedenken. Sie betonte, das Gesetz lasse den Kommunen kaum Spielraum, um gegen solche Entscheidungen vorzugehen. Die Partei bezeichnete den Schritt der Landesregierung als „Papiertiger“ und warf ihr vor, ihr Versprechen zur Bürokratieabbau nicht einzulösen.
Trotz der massiven Kritik geht die Freiburger Rechtsabteilung davon aus, dass eine rechtliche Anfichtung der Entscheidung kaum Aussicht auf Erfolg hätte. Die Stadt prüft zwar noch mögliche Schritte, räumt aber ein, dass die Erfolgsaussichten gering sind.
Freiburg bleibt damit an die Vorgabe der Landesregierung gebunden, das Zahlkartensystem einzuführen. Die Hauptkritikpunkte der Stadt beziehen sich auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die eingeschränkte Flexibilität für Geflüchtete. Die Entscheidung der Landesregierung steht fest – der Stadt bleiben kaum Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
