Gericht gibt Grünen-Politikerin Schedlich in #MeToo-Streit teilweise recht
Julian HerrmannGericht gibt Grünen-Politikerin Schedlich in #MeToo-Streit teilweise recht
Die Grünen-Politikerin Klara Schedlich hat einen Rechtsstreit gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar gewonnen. Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte, dass sie bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung wiederholen dürfe. Der Fall ist Teil einer größeren Kontroverse um unsubstantiierte #MeToo-Vorwürfe, über die der Rundfunksender RBB berichtet hatte.
Der Streit begann, als der RBB 2024 mehrere #MeToo-Anschuldigungen gegen Gelbhaar ausstrahlte. Keine davon stammte von Schedlich, doch der Sender räumte später ein, dass viele der Vorwürfe haltlos waren. Gelbhaar wies die Anschuldigungen stets als falsch zurück; die Affäre kostete ihn schließlich seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl. Anfang 2025 schied er aus dem Parlament aus.
Schedlich hatte in einer eidesstattlichen Erklärung für den RBB eigene Aussagen zu Gelbhaar gemacht. Das Gericht prüfte diese und entschied, dass einige davon wiederholt werden dürften, bezeichnete Teile des Streits jedoch als Frage widersprüchlicher Darstellungen. Der RBB entschuldigte sich später für die Ausstrahlung unbewiesener Vorwürfe, was die rechtliche Gemengelage zusätzlich verkomplizierte.
Das Urteil bedeutet einen Teilerfolg für Schedlich, die nun an bestimmten Behauptungen festhalten darf. Gelbhaars politische Karriere erlitt hingegen nach den ersten Anschuldigungen und dem Entzug seiner Nominierung dauerhaften Schaden.
Die Gerichtsentscheidung erlaubt es Schedlich, spezifische Aussagen zu wiederholen, doch der Fall zeigt auch die weiteren Folgen der #MeToo-Kontroverse auf. Gelbhaars Ausscheiden aus dem Parlament folgte auf den Verlust seiner Nominierung, während die Entschuldigung des RBB die Tragweite unbewiesener Vorwürfe unterstrich. Das juristische Ergebnis hinterlässt bei beiden Seiten ungelöste Spannungen.






