Gericht hebt Veranstaltungsverbot für Roger Waters in Frankfurt auf
Julian HerrmannGericht hebt Veranstaltungsverbot für Roger Waters in Frankfurt auf
Ein deutsches Gericht hat das Veranstaltungsverbot für das anstehende Konzert von Roger Waters in Frankfurt aufgehoben. Die Entscheidung fällt nur drei Wochen, nachdem der Musiker gegen die Absage seiner für den 28. Mai geplanten Aufführung durch die Stadt geklagt hatte. Die Behörden hatten zuvor seine politischen Positionen zu Israel und seine Unterstützung für die BDS-Bewegung als Begründung für das Verbot angeführt.
Die Frankfurter Behörden hatten Waters' Auftritt zunächst untersagt und ihm "wiederholtes antiisraelisches Verhalten" vorgeworfen. Zudem soll er andere Künstler unter Druck gesetzt haben, Veranstaltungen in Israel zu boykottieren. Auch die Wahl des Veranstaltungsorts – die Festhalle, in der während der Novemberpogrome 1938 jüdische Männer inhaftiert wurden – wurde als provokativ kritisiert. Einige Politiker warfen ihm fälschlicherweise sogar antisemitische Hetze vor, weil er israelische Politik kritisiert und sich für palästinensische Rechte einsetzt.
Das Gericht urteilte, dass Waters' Auftritt weder nationalsozialistische Gräueltaten verharmlose noch der NS-Ideologie Vorschub leiste. Die Kehrtwende folgt auf eine Petition mit über 35.000 Unterschriften sowie Dutzenden Kulturprominenten, die die Aufhebung des Verbots forderten.
Der Fall spiegelt die größeren Spannungen in Deutschland wider, wo bedingungslose Solidarität mit Israel oft als historische Wiedergutmachung für den Holocaust dargestellt wird. Kritiker werfen vielen Verantwortlichen vor, die von Amnesty International, Human Rights Watch und der israelischen Menschenrechtsorganisation B'Tselem dokumentierten Apartheid-Bedingungen für Palästinenser zu ignorieren. Bereits in der Vergangenheit hatte es Kontroversen gegeben, etwa als der Rundfunksender ARD 2017 die Ausstrahlung von Waters-Konzerten wegen seiner BDS-Haltung verweigerte oder der Bund zwischen 2012 und 2015 NGOs unter die Lupe nahm, die Israel-Boykotte unterstützten.
Mit dem Urteil kann Waters' Konzert wie geplant stattfinden. Die Richter widersprachen damit der Behauptung, seine politischen Ansichten rechtfertigten Zensur – doch die Debatten über Meinungsfreiheit und Israel-Palästina-Aktivismus in Deutschland bleiben ungelöst. Weder die Bundesregierung noch die Frankfurter Behörden haben bisher offiziell bestätigt, dass Künstler aufgrund ihrer Haltung zum Konflikt systematisch ausgeschlossen werden.






