28 June 2026, 02:03

Gericht verpflichtet Sparkasse zur Erstattung nach Girokarten-Diebstahl auf dem Postweg

OLG Frankfurt: Bank haftet für Diebstahl von EC-Karte in der Post

Gericht verpflichtet Sparkasse zur Erstattung nach Girokarten-Diebstahl auf dem Postweg

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank einen Kunden entschädigen muss, wenn dessen Girokarte auf dem Postweg abhandenkommt und von Unbefugten genutzt wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Kläger Ende Juni 2019 fast 300.000 Euro auf ein neues Girokonto überwiesen. Der Streit entstand, nachdem die dazugehörige Girokarte per Post verschickt worden war, den Empfänger jedoch nie erreichte.

Die Sparkasse hatte die Karte an die Frankfurter Adresse des Klägers gesendet. Noch bevor sie bei ihm eintraf, hoben Unbekannte in 210 einzelnen Transaktionen fast 220.000 Euro von dem Konto ab. Der Kläger befand sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland und sperrte das Konto erst nach seiner Rückkehr.

Zwar erstattete die Sparkasse einen Teil des Schadens, weigerte sich jedoch, die verbleibenden 66.000 Euro zu ersetzen. Ein Landgericht wies die Klage zunächst ab, doch der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hob dieses Urteil auf. Die Richter urteilten, der Kläger habe keine Pflicht zur Sicherung der Karte verletzen können, da er sie nie in Besitz genommen habe.

Das Gericht kam zudem zu dem Schluss, dass dem Kläger keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei. Da ihm das genaue Versanddatum der Karte nicht bekannt war, entkräftete dies das Argument der Bank gegen eine Entschädigung.

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Mit dem Urteil wird die Sparkasse verpflichtet, dem Kunden den vollen Betrag der gestohlenen Gelder zu erstatten. Die Bank kann gegen die Entscheidung noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten, die verlorene oder abgefangene Girokarten betreffen.

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