Hagenbad verschärft Sicherheitsregeln nach tödlichen Kinderunfällen im Westfalenbad
Philipp HuberHagenbad verschärft Sicherheitsregeln nach tödlichen Kinderunfällen im Westfalenbad
Hagenbad GmbH führt neue Sicherheitsregeln für Hallenbäder ein – ab 1. April in Kraft
Die Hagenbad GmbH hat neue Sicherheitsvorschriften für ihre Hallenbäder angekündigt, die ab dem 1. April gelten. Die Änderungen erfolgen nach zwei Ertrinkungsunfällen mit Kleinkindern in den vergangenen zwei Jahren. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Aufsicht zu verbessern und Risiken im Westfalenbad sowie in anderen Einrichtungen zu verringern.
Strengere Aufsichtspflicht für Kinder Künftig müssen Kinder unter 10 Jahren im Westfalenbad und in den Hagener Freibädern von einer mindestens 16-jährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Jede erwachsene Person darf dabei höchstens zwei Kinder unter 10 gleichzeitig beaufsichtigen. Jugendliche zwischen 10 und 13 Jahren dürfen nur dann ohne Begleitung ins Bad, wenn sie das Bronze-Schwimmabzeichen (Freischwimmer) besitzen.
Die Einhaltung der Regeln wird durch stichprobenartige Kontrollen überwacht. Zudem führt das Unternehmen Sicherheitsaktionstage ein, um Familien über Gefahren im und am Wasser sowie über richtiges Verhalten in Notfällen aufzuklären. Ergänzend bietet das Westfalenbad 12 Wassergewöhnungskurse für Kleinkinder und 35 Schwimmkurse an – von Anfängern bis zum Silber-Schwimmabzeichen.
Keine Änderungen für öffentliche Freibäder Die neuen Vorschriften gelten ausschließlich für Hallenbäder; für die öffentlichen Freibäder in Hagen wurden bisher keine Anpassungen bekannt gegeben.
Hintergrund: Zwei tödliche Unfälle seit 2022 Die Initiative folgt auf zwei Ertrinkungsunfälle mit Kindern unter sieben Jahren im Westfalenbad seit 2022. Ab dem 1. April gelten daher verschärfte Aufsichtsregeln, erweitert wird zudem das Angebot an Schwimmkursen und Sicherheitsaufklärung. Ziel ist es, künftige Vorfälle zu verhindern und jüngeren Schwimmern einen sicheren Badebesuch zu ermöglichen.






