Hessen entlastet Corona-geschädigte Unternehmen mit 66 Millionen Euro
Julian HerrmannHessen entlastet Corona-geschädigte Unternehmen mit 66 Millionen Euro
Hessen kündigt neue Maßnahmen an, um die finanziellen Belastungen von Unternehmen zu mildern, die von der Corona-Krise betroffen sind. Die Änderungen folgen einem im September 2025 eingeführten Moratorium und zielen darauf ab, gezielte Unterstützung auf Basis des tatsächlichen wirtschaftlichen Bedarfs zu leisten. Rund 62.000 noch offene Fälle sowie tausende überlappende Hilfsanträge werden nun neu geprüft.
Die überarbeiteten Regelungen bringen Entlastung für kleine Unternehmen und Betriebe, die nach der Pandemie mit Schwierigkeiten kämpfen. Insgesamt werden etwa 66 Millionen Euro an Unterstützung verteilt – davon 57 Millionen Euro für die noch ausstehenden Fälle und 9 Millionen Euro für Doppelförderungen im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfe I. Das Land Hessen übernimmt dabei rund 20 Millionen Euro der entgangenen Einnahmen, während der Bund seinen Anteil am Fehlbetrag ausgleicht.
Der Regierungspräsidium (RP) wird alle betroffenen Unternehmen über die Änderungen informieren. Ein spezielles Mini-Portal zur Dateneingabe, das vom RP Kassel verwaltet wird, steht Antragstellern bereits zur Verfügung. Wer jedoch unberechtigt oder in böser Absicht Hilfen erhalten hat, muss die Gelder weiterhin zurückzahlen.
Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori betonte, dass der neue Ansatz fairere Bewertungen ermöglicht. Statt pauschaler Entlastungen konzentrieren sich die Maßnahmen nun auf die tatsächliche finanzielle Situation der Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Die aktualisierten Regeln werden etwa 1.100 laufende Rechtsstreitigkeiten und 3.262 Fälle von Doppelförderungen klären. Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, erhalten finanzielle Entlastung, während nicht berechtigte Empfänger die Mittel zurückerstatten müssen. Die Änderungen sollen eine Balance schaffen zwischen der Unterstützung notleidender Betriebe und der Verantwortung für unrechtmäßige Ansprüche.






