Hessen will Israels Existenzrecht unter besonderen Strafschutz stellen
Greta WernerHessen will Israels Existenzrecht unter besonderen Strafschutz stellen
Die Landesregierung Hessens hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Der von Ministerpräsident Boris Rhein eingebrachte Entwurf sieht vor, solche Äußerungen ähnlich hart zu bestrafen wie die Holocaustleugnung. Bei Verabschiedung drohen Tätern Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder hohe Geldbußen.
Der Vorstoß folgt einem ähnlichen Bundespapier, das die CDU/CSU Ende 2023 eingebracht hatte und das Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit auslöste. Hessens Version zielt nun darauf ab, klarere rechtliche Grenzen zu definieren.
Der Gesetzentwurf ergänzt den Paragrafen 130 des deutschen Strafgesetzbuchs, der bereits Volksverhetzung und Holocaustleugnung umfasst. Künftig könnten Parolen wie "Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei" oder "Es gibt nur einen Staat – Palästina 48" als Straftatbestände gelten.
Zudem richtet sich der Entwurf gegen visuelle Symbole, die Israels Legitimität infrage stellen. Dazu zählen Abbildungen der israelischen Flagge oder des Davidsterns in Mülleimern mit Unterschriften wie "Haltet die Welt sauber". Auch Landkarten des Nahen Ostens, auf denen Israel vollständig fehlt, würden unter das Verbot fallen.
Allerdings sieht der Entwurf Ausnahmen vor: Ultraorthodoxe Juden, die Israel aus religiösen Gründen ablehnen, wären von Strafverfolgung ausgenommen. Politische Forderungen nach einem Ein-Staaten-Modell blieben ebenfalls erlaubt, sofern sie nicht zu antisemitischer Gewalt aufrufen.
Hessens Initiative knüpft an einen Bundesvorschlag vom November 2023 an, der von der CDU/CSU im Bundestag eingebracht wurde, jedoch an rechtlichen Bedenken scheiterte – Experten warnten vor möglichen Konflikten mit der Meinungsfreiheit. Der neue Landesentwurf versucht, diese Kritik zu entkräften, indem er den Strafrahmen enger fasst.
Aktuell ist die Leugnung von Israels Existenzrecht in Deutschland nicht explizit strafbar. Sollte der hessische Entwurf Gesetz werden, wäre dies eine deutliche Verschärfung. Die vorgesehenen Strafen – bis zu fünf Jahre Haft oder Geldbußen – würden die Tat auf eine Stufe mit Holocaustleugnung und Hasskriminalität stellen.






