05 April 2026, 08:04

Medikamentenpreise bleiben bis 2026 gedeckelt – doch die GKV-Beiträge steigen trotzdem

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma Amerikaner im Jahr 2022 zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze darunter.

Medikamentenpreise bleiben bis 2026 gedeckelt – doch die GKV-Beiträge steigen trotzdem

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bestätigt, dass zwei zentrale Maßnahmen zur Kostendämpfung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten bis 2026 verlängert werden. Dazu gehören ein Preisstopp sowie verpflichtende Rabatte für Hersteller – beides soll die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verringern. Die Entscheidung fällt zu einem Zeitpunkt, an dem die Zusatzbeitragssätze für die Krankenversicherung im kommenden Jahr voraussichtlich weiter steigen werden.

Durch den bestehenden Preisstopp und die Herstellerrabatte konnten die Ausgaben der GKV im Jahr 2024 bereits um 2,19 Milliarden Euro gesenkt werden. Ein im Juli 2018 eingeführter Inflationsausgleichsmechanismus ermöglicht dabei eine gewisse Flexibilität bei der Arzneimittelpreisfestsetzung. So dürfen etwa Kinderarzneimittel und versorgungsrelevante Medikamente eine Basiserhöhung von bis zu 50 Prozent erhalten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Pharmaunternehmen, die unter einer übermäßigen finanziellen Belastung leiden, können von den gesetzlich vorgeschriebenen Rabatten befreit werden. Der Inflationsausgleich soll zudem Entlastung bringen – für 2025 in Höhe von 170 Millionen Euro und für 2026 von 79 Millionen Euro.

Trotz dieser Maßnahmen wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, der 2026 zur Deckung der Ausgaben erforderlich ist, voraussichtlich auf 2,9 Prozent steigen. Bis Anfang 2026 könnten die tatsächlichen Sätze sogar 3,13 Prozent erreichen – ein Anstieg gegenüber den 2,5 Prozent im Jahr 2025. Das BMG betont, dass weitere Entlastungen notwendig seien, um die Beitragssätze in den kommenden Jahren zu stabilisieren.

Für Medikamente, die unter §130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) fallen, können weiterhin neue Arzneimittelpreise ausgehandelt werden.

Die Verlängerung des Preisstopps und der Rabatte soll dazu beitragen, die Krankenversicherungsbeiträge für die Versicherten tragbar zu halten. Dennoch deuten die steigenden Zusatzbeitragssätze auf anhaltende finanzielle Herausforderungen für das System hin. Die Maßnahmen bleiben bis 2026 in Kraft, wobei Anpassungen den Pharmaherstellern teilweise Entlastung verschaffen sollen.

Quelle