Neue BMF-Regeln verschärfen Abzüge für Bewirtungskosten und E-Rechnungen ab November 2025
Paul SimonNeue BMF-Regeln verschärfen Abzüge für Bewirtungskosten und E-Rechnungen ab November 2025
Neue Steuerregeln für Geschäftsbewirtungen und E-Rechnungen seit BMF-Richtlinienupdate vom 19. November 2025 in Kraft
Mit der Aktualisierung der Richtlinien durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 19. November 2025 sind neue steuerliche Vorgaben für Betriebsveranstaltungen und elektronische Rechnungen in Kraft getreten. Die Änderungen präzisieren verschärfte Dokumentationspflichten für Abzugsfähigkeiten und wirken sich darauf aus, wie Unternehmen Ausgaben erfassen und digitale Belege verarbeiten.
Strengere Abzugsregeln bei Bewirtungskosten Nach den überarbeiteten Vorschriften können nur noch 70 Prozent der geschäftlich veranlassten Bewirtungskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies entspricht § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Unabhängig von der Rechnungshöhe müssen sämtliche Aufwendungen lückenlos für das Finanzamt nachweisbar sein.
Detaillierte Pflichtangaben je nach Rechnungsbetrag Für Rechnungen bis 250 Euro sind folgende Angaben zwingend erforderlich: - Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden - Rechnungsdatum - Genauer Waren- oder Leistungsnachweis - Liefer- oder Leistungsdatum - Gesamtpreis
Bei Rechnungen über 250 Euro kommen zusätzliche Pflichtfelder hinzu, darunter: - Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer - Name des steuerpflichtigen Gastgebers der Veranstaltung
Elektronische Belegführung bei Verpflegungskosten Die Richtlinien betonen zudem die digitale Belegpflicht für Mahlzeiten. Nur maschinell erstellte, fälschungssichere Rechnungen werden für steuerliche Abzüge anerkannt. Neben den finanziellen Angaben müssen Steuerpflichtige zudem den geschäftlichen Anlass der Bewirtung dokumentieren – inklusive Ort, Datum, Teilnehmerkreis und Anlass der Veranstaltung.
Appell an Unternehmen: Sorgfalt bei der Belegführung Das BMF warnt Unternehmen vor möglichen Problemen bei Steuerprüfungen und mahnt zur Einhaltung aller Aufzeichnungspflichten. Die verschärften Vorgaben gelten sowohl für Kleinstbeträge als auch für höhere Rechnungen, während digitale Belege für Verpflegungskosten nun strengen Fälschungsschutz-Kriterien unterliegen, um steuerlich berücksichtigt zu werden.
Die Neuregelungen zielen darauf ab, Missbrauch vorzubeugen und die Transparenz bei Betriebsausgaben zu erhöhen – mit direkten Auswirkungen auf die tägliche Buchführungspraxis.






