03 April 2026, 10:06

Steuerbonus für E-Dienstwagen: 75-Prozent-Abschreibung ab Juli 2025 möglich

Plakat wirbt mit bis zu 7.500 US-Dollar Rabatt auf neue oder gebrauchte Elektrofahrzeuge durch einen Steuerbonus im Jahr 2023, zeigt ein Bild eines Autos.

Steuerbonus für E-Dienstwagen: 75-Prozent-Abschreibung ab Juli 2025 möglich

Neue Steuervergünstigung für elektrische Dienstwagen tritt in Deutschland am 1. Juli 2025 in Kraft

Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen in Deutschland von einer neuen Steuervergünstigung für elektrische Dienstwagen profitieren. Die Regelung ermöglicht es Firmen, einen Großteil der Fahrzeugkosten bereits im ersten Jahr abzuschreiben. Sie gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Elektroautos, die direkt gekauft werden, mit einigen Ausnahmen bei Leasingverträgen unter bestimmten Bedingungen.

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Die Sonderabschreibungsregel, die in § 7 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert ist, bietet erhebliche steuerliche Entlastungen. Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent des Kaufpreises eines elektrischen Dienstwagens absetzen. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungssätze auf 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und schließlich 2 Prozent.

Die meisten Leasingverträge qualifizieren sich nicht für diese Förderung. Allerdings könnten Vollamortisations-Leasingverträge – bei denen die Raten sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierung abdecken – anspruchsberechtigt sein. In solchen Verträgen kann der Leasingnehmer nach der letzten Rate oder der vereinbarten Laufzeit das Fahrzeug übernehmen oder verkaufen.

Laut Schätzungen des Finanzministeriums haben in den letzten Jahren Tausende Unternehmen ähnliche Modelle genutzt. Genauere Zahlen für 2023 oder 2024 liegen jedoch nicht vor, da keine öffentlichen Daten erfassen, wie viele Firmen ihre Leasingverträge entsprechend gestaltet haben, um die Förderung in Anspruch zu nehmen.

Ziel der Regelung ist es, Unternehmen durch die Senkung der Anfangsinvestitionen zum Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu motivieren. Firmen, die nach dem 1. Juli 2025 förderfähige Fahrzeuge kaufen, können ihr zu versteuerndes Einkommen im ersten Jahr deutlich mindern. Bei Leasingverträgen müssen die Bedingungen eines Vollamortisationsmodells erfüllt sein, um von der Vergünstigung zu profitieren.

Quelle