Wie Vermieter die Mietpreisbremse aushebeln – und Mieter das Nachsehen haben
Paul SimonWie Vermieter die Mietpreisbremse aushebeln – und Mieter das Nachsehen haben
Vermieter in ganz Deutschland finden neue Wege, um Mietpreisbremse zu umgehen und Gewinne zu steigern
Möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen gehören mittlerweile zu den gängigen Methoden, um höhere Preise durchzusetzen. Gleichzeitig erleben inflationsgebundene Mietverträge – bei denen Mieterhöhungen an die Teuerungsrate gekoppelt sind – einen Boom, insbesondere bei großen Wohnungsunternehmen.
Die Bundesregierung hat kürzlich Maßnahmen ergriffen, um übermäßige Mietsteigerungen einzudämmen. Ein erster Entwurf sah vor, Aufschläge für Möblierung auf maximal 5 % der Kaltmiete zu begrenzen – doch in der endgültigen Fassung wurde dieser Wert auf 10 % angehoben. Kritiker monieren jedoch, dass die Regeln auch in dieser Form zu lasch seien, um überhöhte Forderungen zu verhindern.
Eine weitere Neuerung beschränkt Mieterhöhungen, wenn die Inflation 3 % übersteigt. Doch dies löst das Kernproblem nicht: inflationsindexierte Verträge, die es Vermietern ermöglichen, die Mieten automatisch an die Verbraucherpreisentwicklung anzupassen. Große Konzerne wie Heimstaden setzen inzwischen fast ausschließlich auf solche Verträge – und sichern sich so stetig steigende Erträge.
Auch der Markt für möblierte Wohnungen wächst rasant: Fast jede dritte Wohnung wird mittlerweile als möbliert angeboten. Vermieter nutzen diese Schlupflöcher, um Zusatzkosten zu erheben, da die Mietpreisbremse nur die Grundmiete erfasst, nicht jedoch zusätzliche Gebühren. Kurzzeitvermietungen, eine weitere beliebte Umgehungsstrategie, sollen künftig strengeren Offenlegungspflichten unterliegen.
Um Vollzugsdefizite zu beheben, will die Regierung eine Kommission einsetzen, die Sanktionen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse prüft. Doch diese Maßnahme verzögert konkrete Schritte – Mieter bleiben vorerst nur unzureichend geschützt.
Die neuen Regelungen sehen zwar gewisse Einschränkungen bei Möblierungszuschlägen und inflationsabhängigen Erhöhungen vor: Vermieter müssen Zusatzgebühren nun begründen und strengere Vorgaben für Kurzzeitvermietungen einhalten. Doch solange inflationsindexierte Verträge weit verbreitet sind und die Umsetzung der Kontrollen auf sich warten lässt, werden viele Mieter weiterhin mit drastischen Preissprüngen konfrontiert sein.






