Zeitumstellung 2023: Wer muss die verlorene Stunde nacharbeiten – und wer nicht?
Greta WernerZeitumstellung 2023: Wer muss die verlorene Stunde nacharbeiten – und wer nicht?
In der Nacht vom 28. auf den 29. März 2023 werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt. Diese Umstellung kann Auswirkungen auf Arbeitszeiten und Löhne einiger Beschäftigten haben. Die Regelungen hängen dabei von Verträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen ab.
Um 2:00 Uhr morgens am 29. März springt die Uhr auf 3:00 Uhr – die Nacht wird dadurch um eine Stunde kürzer. Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitenden verlangen, bis zum regulären Schichtende zu arbeiten, selbst wenn dies eine zusätzliche Arbeitsstunde bedeutet. Allerdings können sie Beschäftigte nicht ohne vorherige Absprache verpflichten, die verlorene Stunde später nachzuarbeiten.
Für Angestellte mit festem Monatsgehalt bleibt das Einkommen unverändert. Ihre Verträge sehen oft vor, dass gelegentliche Überstunden entweder durch Bezahlung, Freizeitausgleich oder ohne zusätzliche Vergütung abgegolten werden. Bei Stundenlöhnen kann es jedoch zu einer kürzeren Lohnabrechnung kommen, sofern Vertrag oder Betriebsrichtlinien nichts anderes vorsehen.
Die Regelungen zu Überstunden richten sich nach bestehenden Vereinbarungen. Falls keine vorherige Absprache die zusätzlichen Stunden abdeckt, müssen Arbeitgeber in der Regel für geleistete Überstunden bezahlen. Die nächste Zeitumstellung findet in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2026 statt, wenn die Uhren um eine Stunde zurückgestellt werden.
Durch die Umstellung im März könnten einige Beschäftigte eine unbezahlte Extra-Stunde leisten, sofern ihre Verträge sie nicht davor schützen. Festangestellte mit Gehalt werden keine Unterschiede im Lohn bemerken, während Stundenkräfte eine Stunde weniger Lohn erhalten könnten. Arbeitgeber müssen sich bei der Anpassung der Schichten an die in Verträgen oder Tarifverträgen festgelegten Bedingungen halten.






