A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg vorerst gestoppt – Gerichtsurteil entscheidet über Weiterbau
Philipp HuberA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg vorerst gestoppt – Gerichtsurteil entscheidet über Weiterbau
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg ist vorerst gestoppt. Das Projekt steht vor rechtlichen Hürden – eine Gerichtsentscheidung in der kommenden Woche könnte jedoch den Weiterbau in einigen Abschnitten ermöglichen.
Die A39 soll Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel und Braunschweig führen. Im südlichen Abschnitt wird sie von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn verlaufen. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra der Bau des neuen Rasthofs Tappenbecker Moor geplant.
2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt eingereicht. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren folgten. Die Autobahn GmbH führt den Planfeststellungsbeschluss derzeit als nicht vollziehbar.
Ein weiteres Klagverfahren des BUND aus dem Jahr 2024 ist noch nicht abgeschlossen. Eine mündliche Verhandlung ist für den 23. Juni angesetzt, mit einer möglichen Entscheidung bereits am Dienstag. Dieses Urteil könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn wiederaufgenommen werden dürfen.
Die Zukunft des Projekts hängt von der anstehenden Gerichtsentscheidung ab. Bei einer Genehmigung könnten die Bauarbeiten in bestimmten Abschnitten fortgesetzt werden. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen Umweltbedenken, die der BUND vorbringt.






