15 April 2026, 18:05

Apotheken warnen vor riskanten Kooperationen mit Online-Plattformen für Medikamente

Schwarz-weiß-Werbung für eine Apotheke in Rom mit einem Mann und einer Frau, die nebeneinander stehen, und Text, der die Apotheke und ihre Dienstleistungen beschreibt.

Apotheken warnen vor riskanten Kooperationen mit Online-Plattformen für Medikamente

Deutsche Apotheken wurden davor gewarnt, mit Online-Plattformen zusammenzuarbeiten, die verschreibungspflichtige Medikamente illegal bewerben. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gab die Warnung nach jüngsten Gerichtsurteilen heraus, die die rechtlichen Risiken präzisiert haben. Apotheken müssen nun mit Bußgeldern oder sogar dem Entzug ihrer Betriebserlaubnis rechnen, wenn sie solche Kooperationen fortsetzen.

Die Warnung folgt einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall des Anbieters Bloomwell, das bestätigte, dass Werbeverbote gesamte Kategorien verschreibungspflichtiger Arzneimittel umfassen. Selbst indirekte Werbung – etwa die Ansprache bestimmter Krankheitsbilder ohne Nennung konkreter Medikamente – gilt nun als rechtswidrig. Die AKNR betonte, dass Apotheken für solche Verstöße mitverantwortlich sind, unabhängig davon, ob sie die Plattformen selbst betreiben.

Besonders im Fokus steht die Plattform DoktorABC, über die Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Medikamente bestellen können. Das Landgericht Berlin II urteilte kürzlich, dass Apotheken, die mit solchen Diensten kooperieren, gegen geltendes Recht verstoßen könnten. Dies steht im Widerspruch zu einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2023, die das Geschäftsmodell von DoktorABC zunächst noch erlaubt hatte.

Die AKNR wies zudem darauf hin, dass Apotheken nicht mit Plattformen zusammenarbeiten dürfen, die Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln. Solche Vereinbarungen untergraben das Prinzip der freien Apothekenwahl, wonach Patienten selbst entscheiden sollen, wo sie ihre Rezepte einlösen – ohne externe Einflussnahme.

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Apotheken müssen nun ihre Partnerschaften mit digitalen Gesundheitsplattformen überprüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die AKNR macht deutlich, dass sowohl direkte als auch indirekte Beteiligung an unzulässiger Werbung zu Sanktionen führen kann. Wer sich nicht daran hält, riskiert behördliche Maßnahmen und im schlimmsten Fall die Schließung der Apotheke.

Quelle