13 April 2026, 16:04

Apotheker kämpft gegen 10.000-Euro-Rückforderung für fehlende Chargennummern

Ein Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie andere Länder, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze darunter.

Apotheker kämpft gegen 10.000-Euro-Rückforderung für fehlende Chargennummern

Dr. Eyas Dayyoub, Inhaber der Seebach-Apotheke, hat Rückforderungsbescheide in Höhe von fast 10.000 Euro für zwei teure Medikamente erhalten. Die Forderungen, die bis Februar 2025 zurückreichen, resultieren aus fehlenden Chargennummern auf elektronischen Rezepten. Dayyoub hat bereits Widerspruch eingelegt und ist bereit, die Entscheidung notfalls gerichtlich anzufechten.

Das Problem ist Teil einer größeren Welle von Rückforderungen: Rund 30 Apotheken in Rheinland-Pfalz sehen sich mit ähnlichen Erstattungsforderungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) konfrontiert. Betroffen sind vor allem zwei hochpreisige Arzneimittel: Imraldi 40 mg und Pemazyre 9 mg. Die Krankenkassen berufen sich auf die gesetzliche Pflicht der Apotheken, Chargennummern bei elektronisch verordneten Medikamenten anzugeben. Fehlen diese Angaben, können sie die Kosten rechtmäßig zurückverlangen.

Dayyoub vermutet, dass die Unterlassung auf ein Versehen eines Mitarbeiters oder einen technischen Fehler zurückzuführen ist. Er kritisiert die Kassen scharf, weil diese vor der Ausstellung der Bescheide keine gründlichen Prüfungen vorgenommen hätten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) unterstützt seine Position und bezeichnet die Abzüge als rechtswidrig. Man argumentiert, dass den Kassen kein tatsächlicher finanzieller Schaden entstehe und die Patientensicherheit nicht beeinträchtigt werde.

Der DAV bereitet derzeit ein Muster-Schreiben für den Widerspruch vor, um anderen betroffenen Apotheken zu helfen. Der Verband besteht darauf, dass die Kassen Forderungen künftig sorgfältiger prüfen sollten, bevor sie Rückzahlungen einfordern. Dayyoub bleibt unterdessen entschlossen, die Bescheide anzufechten.

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Der Streit unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Apotheken und Krankenkassen bei der Rezeptdokumentation. Da mehrere Apotheken mit ähnlichen Forderungen konfrontiert sind, könnte der Ausgang von Dayyoubs Fall richtungsweisend sein. Aktuell beläuft sich die geforderte Rückzahlungssumme auf fast 10.000 Euro – eine Klage bleibt weiterhin möglich.

Quelle