Apotheker verliert 900 Euro durch Rezeptfehler und gefälschte Rezepte
Ein Apothekeninhaber in Deutschland hat fast 400 Euro verloren, nachdem ein Rezepturfehler zu einer unerwarteten Rückforderung führte. Der Fall begann, als ein Patient für ein Schmerzmittel fast 380 Euro zahlen musste – ausgelöst durch eine Änderung des festen Erstattungssatzes. Der Apotheker sieht sich nun zusätzlich durch zwei Fälle gefälschter Rezepte belastet, die ihn weitere 500 Euro kosten.
Das Problem nahm seinen Lauf mit einem Rezept, auf dem das Feld "aut idem" angekreuzt war. Dadurch war der Apotheker verpflichtet, genau das verschriebene Markenmedikament abzugeben – ein Wechsel zu günstigeren Generika war ausgeschlossen. Da die Krankenkasse des Patienten die Mehrkosten nicht übernahm, blieb diesem eine Rechnung über fast 380 Euro.
Später erhielt der Apotheker eine Rückforderung in Höhe von fast 400 Euro von der Krankenkasse. Obwohl er Widerspruch einlegte, bestätigte der Deutsche Apothekerverband, dass die Rückforderung rechtmäßig sei. Der behandelnde Arzt hatte das "aut idem"-Kreuz nicht entfernt, was eine Abrechnung der Zusatzkosten ermöglicht hätte.
Hinzu kommen zwei aktuelle Fälle gefälschter Rezepte, die dem Apotheker weitere 500 Euro Verlust einbrachten. Insgesamt beläuft sich sein finanzieller Schaden aus Rückforderung und Betrugsversuchen auf fast 900 Euro. Da die Krankenkasse die Erstattung nicht anpasst, hat der Apothekeninhaber keine Möglichkeit mehr, die Kosten zurückzuerhalten. Der Fall zeigt die finanziellen Risiken auf, die mit Rezeptfehlern und Betrug im Gesundheitssystem verbunden sind.






