BGH entscheidet über Transparenz der Schufa-Scoring-Systeme nach DSGVO
Greta WernerBGH entscheidet über Transparenz der Schufa-Scoring-Systeme nach DSGVO
Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung in einem Datenschutzverfahren, das die Schufa betrifft. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, wie transparent Kredit-Scoring-Systeme nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein müssen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für datenbasierte Bewertungsverfahren in ganz Europa haben.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf definierte Kriterien umfasst. Das Unternehmen plant, das alte System bis Ende 2028 vollständig abzulösen. Die Schufa argumentiert, ihre aktuellen Offenlegungen entsprächen bereits den gesetzlichen Anforderungen und gingen sogar über die künftigen Standards für materielle Scoring-Systeme hinaus, die ab November 2026 gelten sollen.
Fünf Kläger haben die Schufa verklagt und werfen dem Unternehmen vor, nicht ausreichend zu erklären, wie die Bewertungen zustande kommen und welche Daten sowie Gewichtungen dabei verwendet werden. Sie fordern mehr Einblick in die Logik hinter dem Verfahren. Die Schufa beharrt darauf, dass ihre bisherigen Angaben den rechtlichen Vorgaben genügen. Nun muss der BGH entscheiden, ob diese den Transparenzpflichten der DSGVO gerecht werden und ob Verbraucher ein Recht auf detailliertere Informationen haben.
Die Entscheidung des BGH wird klären, wie detailliert automatisierte Entscheidungsverfahren offengelegt werden müssen. Zudem könnte sie einen Präzedenzfall für den Umgang mit ähnlichen Systemen unter der DSGVO schaffen. Das Urteil dürfte nicht nur Auswirkungen auf das Modell der Schufa haben, sondern auch auf die allgemeine Datenschutzpraxis in Europa.






