17 June 2026, 19:20

Cannabis-Anbauer muss 82.000 Euro Strafe für manipulierten Stromzähler zahlen

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Cannabis-Anbauer muss 82.000 Euro Strafe für manipulierten Stromzähler zahlen

Ein Oberlandesgericht hat einen Angeklagten verurteilt, der in einer Mietimmobilie Cannabis angebaut und dabei den Stromzähler manipuliert hatte. Das Gericht sprach ihn der nicht erfassten Energieabnahme sowie einer erheblichen Vertragsstrafe für schuldig. Der Fall betraf einen zweijährigen Manipulationszeitraum von Sommer 2019 bis Sommer 2021.

Der Angeklagte betrieb in dem gemieteten Haus eine Cannabis-Plantage und nutzte dabei zahlreiche Lampen, Ventilatoren und Heizgeräte mit einer Gesamtleistung von 28.900 Watt. Er gab zu, das Messsystem umgangen und manipuliert zu haben, wodurch der Stromverbrauch nicht erfasst wurde. Der Kläger schätzte den Verbrauch des Angeklagten auf etwa 320.000 Kilowattstunden über zwei Jahre.

Das Gericht entschied, dass dem Kläger sowohl für den nicht erfassten Strom- als auch Gasverbrauch eine Entschädigung zusteht. Es sprach ihm zusätzlich 38.000 Euro zu, wies den Rest der Klage jedoch ab. Zudem wurde der Angeklagte zur Zahlung einer Vertragsstrafe von knapp über 82.000 Euro wegen vorsätzlicher Manipulation verurteilt. Er hatte bereits eingeräumt, rund 12.000 Euro für seinen Stromverbrauch schuldig zu sein.

Im Juni 2021 wurde der Angeklagte festgenommen und später wegen Cannabisanbaus zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die vollständige Entscheidung ist online unter www.rv.hessenrecht.hessen.de einsehbar. Ihm bleibt die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen, um das Urteil anzufechten.

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Das Urteil bestätigt die finanzielle Haftung des Angeklagten für Schadensersatz und Strafen. Zudem lässt es eine mögliche Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Das vollständige Urteil wurde zur öffentlichen Einsicht veröffentlicht.

Quelle