Dobrindts Besoldungsreform stößt auf scharfe Kritik des dbb-Beamtenbunds
Greta WernerDobrindts Besoldungsreform stößt auf scharfe Kritik des dbb-Beamtenbunds
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) drängt auf Änderungen am geplanten Besoldungsreformgesetz der Bundesregierung für Bundesbedienstete. Der von Innenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf stößt vor allem wegen zentraler Punkte wie Einkommensannahmen und Gehaltsabständen auf Kritik. Zwar unterstützt der dbb die Reform grundsätzlich, warnt jedoch, dass bestimmte Regelungen gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen könnten.
Der Entwurf markiert eine bedeutende Abkehr vom langjährigen Prinzip des „Alleinverdiener-Modells“. Stattdessen geht die Reform bei der Gehaltsberechnung von einer fiktiven Partnerschaft aus, bei der der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin jährlich rund 20.000 Euro verdient. Beamtenvertreter kritisieren diese Neuerung als ungerecht, da das Einkommen des Partners oder der Partnerin außerhalb des Einflussbereichs des Beschäftigten liege und daher nicht dessen Besoldung beeinflussen dürfe.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Gehaltsstruktur für Beamte der B-Besoldungsgruppe. Dobrindts Plan sieht für diese Gruppe im Vergleich zu den A-Beschäftigten geringere Erhöhungen vor. Der dbb verweist dabei auf eine Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4, die seiner Ansicht nach gegen die verfassungsrechtliche „Differenzierungsregel“ verstößt. Diese schreibt vor, dass Gehaltsunterschiede zwischen den Besoldungsgruppen die jeweiligen Verantwortungsebenen widerspiegeln müssen.
Zudem beruft sich der Verband auf das „Leistungsprinzip“ und besteht darauf, dass Gehälter individuelle Leistungen belohnen müssten – nicht äußere Faktoren. Auf Nachfrage zu den Diskrepanzen in der B-Skala blieb das Innenministerium eine Antwort schuldig. Gleichzeitig sieht der Reformvorschlag höhere Einstiegsgehälter für Neueinstellungen vor, die direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden sollen.
Die dbb-Funktionäre fordern eine gründliche Überprüfung der Abstände in der B-Besoldung. Die aktuellen Werte erfüllten ihrer Meinung nach nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen und benachteiligten höhere Dienstgrade.
Die Hauptkritikpunkte des dbb konzentrieren sich auf zwei zentrale Aspekte: die Berücksichtigung fiktiver Partnereinkommen und unzureichende Gehaltsabstände in der B-Skala. Sollten diese Bedenken nicht ausgeräumt werden, könnten sich Verzögerungen oder Änderungen bei der Umsetzung der Reform ergeben. Die Haltung des Verbandes setzt die Regierung unter Druck, den Entwurf vor der Verabschiedung nachzubessern.






