Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem NS-Slogan in Artikel
Paul SimonErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem NS-Slogan in Artikel
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der Beitrag mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" steht nach einer Anzeige bei der Meldestelle Hessen Gegen Hetze – einer mit dem Bundeskriminalamt (BKA) verbundenen Einrichtung – unter rechtlicher Prüfung. Der Fall wurde inzwischen an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft Augsburg weitergeleitet.
In dem umstrittenen Artikel wurde ein Text aus dem Jahr 1931 reproduziert, der ursprünglich in der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner erschienen war und den Spruch "Alles für Deutschland" enthielt. Diese Parole wurde später in den 1930er-Jahren von der NS-SA verwendet und nach dem Zweiten Weltkrieg gemäß § 86a StGB als Symbol verfassungsfeindlicher Organisationen verboten. 2024 wurde der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke zweimal wegen der öffentlichen Verwendung desselben Slogans zu Geldstrafen verurteilt – ein Gericht begründete dies mit dem historischen NS-Bezug, der die Äußerung rechtswidrig mache.
Die Redaktion von Achse des Guten gibt an, von den Behörden nur vage Rückmeldungen erhalten zu haben, aus denen lediglich hervorgehe, dass ein Verfahren läuft. Nach deutschem Recht stellt die Verwendung verbotener Symbole dann keine Straftat dar, wenn sie der politischen Bildung oder der Berichterstattung über historische Ereignisse dient. Das 2004 von dem ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründete Blog beharrt darauf, der Artikel sei als historischer Kommentar gedacht gewesen.
Ein namentlich nicht bekannter Hinweisgeber hatte den Beitrag zunächst bei Hessen Gegen Hetze gemeldet, woraufhin das BKA eingeschaltet wurde. Der Fall gelangte später an das bayerische LKA, bevor er bei der Augsburger Staatsanwaltschaft landete.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht die Frage, ob die Verwendung des Slogans durch das Blog gegen deutsches Recht verstößt. Die Behörden müssen prüfen, ob der Artikel unter die Ausnahmeregelungen für historische Berichterstattung fällt. Die Entscheidung könnte Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft haben.






