EU-Kommission stoppt illegale Millionenhilfen für Ryanair und Flughafen Frankfurt-Hahn
Julian HerrmannEU-Kommission stoppt illegale Millionenhilfen für Ryanair und Flughafen Frankfurt-Hahn
Die Europäische Kommission hat entschieden, dass mehrere deutsche Fördermaßnahmen zugunsten von Ryanair und dem Flughafen Frankfurt-Hahn gegen die EU-Beihilferegeln verstoßen haben. Mit dem Beschluss wird Deutschland verpflichtet, von beiden Seiten Millionenbeträge zuzüglich Zinsen zurückzufordern. Auf Geldstrafen wurde verzichtet, da es vorrangig darum geht, die durch die Beihilfen verursachten Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren.
Die Kommission prüfte insgesamt sechs Maßnahmen. Zwei davon betrafen Marketingvereinbarungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Ryanair. Eine weitere bezog sich auf die unentgeltliche Rückübertragung von Grundstücken an den Flughafen Frankfurt-Hahn. Sämtliche Maßnahmen wurden als unvereinbar mit den EU-Beihilferegeln eingestuft.
Die Untersuchungen ergaben, dass die Beihilfen keine rechtmäßige Grundlage für eine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht aufwiesen. Folglich muss Deutschland nun von Ryanair etwa 13 bis 14 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückfordern. Vom Flughafen Frankfurt-Hahn sind zusätzlich 1,25 Millionen Euro nebst Zinsen einzuziehen.
Die Rückforderung der Gelder soll die Marktbedingungen wiederherstellen, die vor der Gewährung der Beihilfen bestanden. Damit werden fairer Wettbewerb und die Einhaltung der EU-Beihilfevorschriften sichergestellt. Auf Sanktionen wurde verzichtet, da der Fokus auf der Beseitigung der finanziellen Ungleichgewichte liegt.






