EU-Plattformrichtlinie: Warum Gig-Worker weiterhin ohne Schutz bleiben
Philipp HuberEU-Plattformrichtlinie: Warum Gig-Worker weiterhin ohne Schutz bleiben
Die EU verabschiedete im April 2024 die Richtlinie über Plattformarbeit, um die Arbeitsbedingungen von Gig-Workern zu verbessern. Doch Experten warnen, dass zentrale Schutzmechanismen weiterhin unzureichend sind und viele Lieferfahrer weiterhin schutzlos bleiben. Der begrenzte Anwendungsbereich der Richtlinie hat sowohl bei Arbeitsrechtlern als auch bei Aktivisten Kritik ausgelöst.
Nach den neuen Regeln müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um Fahrer zu schützen, die über Subunternehmer beschäftigt werden. Artikel 3 der Richtlinie regelt zwar die gemeinsame Haftung für ausstehende Löhne, geht aber nicht auf weitergehende Rechte wie Mutterschutz, Kündigungsschutz oder Arbeitszeitbegrenzungen ein. Deutschland hat nun bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Der Arbeitsrechtler Martin Bechert kritisiert, dass die Richtlinie das Kernproblem nicht angehe: Plattformen lagerten Fahrer an Subunternehmer aus, um sich so ihrer Arbeitgeberverantwortung zu entziehen. Viele dieser Subunternehmer agierten als undurchsichtige Briefkastenfirmen, was eine rechtliche Verantwortung nahezu unmöglich mache. Bechert betont, dass die einzige wirksame Lösung darin bestünde, Plattformen zu zwingen, Fahrer direkt anzustellen.
Trotz der Kritik hat das Bundesarbeitsministerium ausgeschlossen, in der deutschen Umsetzung der Richtlinie eine direkte Anstellung vorzuschreiben. Plattformen wie Wolt und Lieferando setzen weiterhin auf Auslagerung und begründen dies oft mit wirtschaftlichem Druck. Bechert fordert zudem Reformen des deutschen Arbeitsrechts, insbesondere bei den Definitionen von "Arbeitnehmer" und "Arbeitsplatz", um mit den algorithmusgesteuerten Management-Systemen Schritt zu halten.
Die Plattformarbeitsrichtlinie führt zwar einige Schutzmaßnahmen ein, doch ihr enger Fokus lässt Lücken im Arbeitnehmerschutz. Ohne strengere Kontrollen oder umfassendere Reformen bleiben subuntervertraglich beschäftigte Fahrer weiterführe Ausbeutung ausgesetzt. Die Frist für die nationale Umsetzung endet Ende 2026.






