GEAS-Gesetz reformiert Asylsystem: Schnellere Abschiebungen und strengere Regeln in Deutschland
Greta WernerGEAS-Gesetz reformiert Asylsystem: Schnellere Abschiebungen und strengere Regeln in Deutschland
Deutschland hat mit dem GEAS-Gesetz eine grundlegende Reform seines Asylsystems auf den Weg gebracht. Die Neuerungen umfassen neue Screening-Verfahren, beschleunigte Abschiebungen und strengere Regeln für bestimmte Asylsuchende. Einige Bundesländer haben bereits Teile des Plans abgelehnt.
Künftig durchlaufen alle Geflüchteten, die nach Deutschland einreisen, ein von der Bundespolizei durchgeführtes Screening. Dabei werden sie registriert, fingerabgedruckt, ihre Identität überprüft und eine Schutzbedürftigkeitsprüfung vorgenommen, um unmittelbare Bedarfe und Schutzansprüche zu ermitteln.
Die Reform beschleunigt die Asylverfahren für Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent – das betrifft mehr als die Hälfte aller Fälle. Zudem können Leistungen gestrichen oder Unterkünfte verweigert werden, wenn ein „Dublin-Beschluss“ vorliegt, obwohl der Europäische Gerichtshof solche Maßnahmen für unzulässig erklärt hat.
Eine weitere zentrale Änderung ist der verpflichtende Schulzugang für alle Kinder nach zwei Monaten Aufenthalt im Land. Auch der Krankenversicherungsschutz wird auf alle Minderjährigen ausgeweitet. Allerdings stoppen rechtliche Klagen gegen Abschiebungen künftig nicht mehr automatisch die Abschiebung selbst.
Die Bundesregierung hat die Länder angewiesen, „Sekundärmigrationszentren“ für Asylsuchende einzurichten, insbesondere für Dublin-Fälle. In diesen Einrichtungen soll die Bewegungsfreiheit eingeschränkt und nur eine Grundversorgung gewährleistet werden. Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben jedoch bereits erklärt, diesen Teil der Reform nicht umsetzen zu wollen.
Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylverfahren mit sich: Schnellere Abschiebungen, strengere Leistungsregeln und neue Screening-Schritte sind nun in Kraft. Da einige Bundesländer die Sekundärmigrationszentren ablehnen, bleibt ungewiss, wie das System in der Praxis funktionieren wird.






