Gericht bestätigt AfD-Überwachung durch hessischen Verfassungsschutz als rechtmäßig
Philipp HuberGericht bestätigt AfD-Überwachung durch hessischen Verfassungsschutz als rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die hessischen Behörden zu Recht die Partei Alternative für Deutschland (AfD) überwacht haben. Wie am Mittwoch bekannt gegeben wurde, bestätigte das Gericht, dass die Partei 2022 nicht öffentlich über die Observation informiert worden war. Die Richter sahen ausreichende Belege dafür, die AfD als „Verdachtsfall“ im Sinne des Verfassungsschutzrechts einzustufen.
In seiner Begründung verwies das Gericht auf konkrete Anzeichen, dass die AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands arbeite. Die Partei vertrete ein „völkisches Volksverständnis“ und entwürdige die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere von Asylsuchenden, indem sie diese als ethnisch „fremd“ abstempelt. Die Richter führten zudem Belege an, wonach die AfD zwischen Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund diskriminierend unterscheidet.
Das Gericht stellte weiter fest, dass die AfD das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Repräsentanten Deutschlands untergraben wolle. Es wies eine frühere Beschwerde des hessischen AfD-Landesverbands von September 2025 zurück und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen.
Das Urteil bestätigt die Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“. Die Observation durch das Landesamt für Verfassungsschutz wird fortgesetzt. Die Entscheidung stützt sich auf dokumentierte Bestrebungen der Partei, die demokratischen Grundsätze Deutschlands infrage zu stellen.






