Gießen räumt auf: Verlassene Fahrräder werden jetzt markiert und entfernt
Julian HerrmannGießen räumt auf: Verlassene Fahrräder werden jetzt markiert und entfernt
Gießen startet Initiative zur Beseitigung von verlassenen oder verkehrsuntauglichen Fahrrädern
Die Stadt Gießen hat eine neue Aktion gestartet, um verlorene oder nicht mehr verkehrssichere Fahrräder aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Ab sofort werden städtische Ordnungsbeamte Räder, die vernachlässigt oder in schlechtem Zustand wirken, mit einer Markierung versehen. Den Besitzer:innen bleibt dann nur eine begrenzte Frist, um zu reagieren, bevor die Räder abtransportiert werden.
Die städtische Polizei in Gießen wird auffällige Fahrräder mit einem farbigen Band kennzeichnen, wenn sie verlassen oder in desolatem Zustand erscheinen. Zu den ersten Kontrollbereichen zählen der Vorplatz des Bahnhofs, der Alte Wetzlarer Weg, die Parkgarage in der Lahnstraße, das Neustädter Tor, der Berliner Platz sowie die Fußgängerzone.
Eigentümer:innen haben etwa drei Wochen Zeit, um ihre markierten Räder zu überprüfen und gegebenenfalls zu reparieren. Wird nichts unternommen, beginnt die Stadt ab der 17. Kalenderwoche mit der Bergung. Die beschlagnahmten Fahrräder werden anschließend zwei Monate lang eingelagert.
Um ein eingezogenes Rad zurückzuerhalten, müssen Besitzer:innen ihren Besitznachweis erbringen und einen Termin bei der städtischen Polizei vereinbaren. Für Rückfragen und Terminabsprachen steht die Nummer 0641 306-1963 zur Verfügung. Wie viele Fahrräder im vergangenen Jahr im Rahmen ähnlicher Maßnahmen entfernt wurden, gab die Stadt nicht bekannt.
Die Behörden erinnern zudem daran, Fahrräder ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Regelmäßige Wartungschecks werden empfohlen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und künftige Kennzeichnungen zu vermeiden.
Ziel der Aktion ist es, das Stadtbild aufzuräumen und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen. Wer innerhalb der gesetzten Frist nicht handelt, riskiert den dauerhaften Verlust des Fahrrads. Bei Fragen oder Rückgabeersuchen können sich Betroffene direkt an die städtische Polizei wenden.






