Hubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen – doch reicht das?
Greta WernerHubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen – doch reicht das?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Pläne zur Reform des Strafgesetzbuchs vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, dass Tötungsdelikte mit geschlechtsspezifischen Motiven künftig als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Hintergrund ist die Kritik, dass gewalttätige Straftaten gegen Frauen nach geltendem Recht oft nicht mit der höchsten möglichen Strafe geahndet werden.
Die Bundesregierung will damit eine rechtliche Lücke schließen, durch die Taten aus Frauenhass oder Misogynie bisher teilweise nur mit milderen Anklagen verfolgt werden. Zwar sieht das aktuelle Gesetz Mord vor, wenn Besitzansprüche oder Kontrollzwang als Beweggründe vorliegen. Dennoch stufen einige Gerichte solche Tötungen weiterhin als Totschlag ein – mit entsprechend kürzeren Haftstrafen.
Nach dem neuen Entwurf müsste die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erheben, wenn eine Person allein wegen des Geschlechts des Opfers getötet wird. Damit würden geschlechterbasierte Tötungsdelikte, oft als Femizide bezeichnet, rechtlich gleichbehandelt mit anderen vorsätzlichen oder motivbasierten Morden.
Der Unterschied ist entscheidend: Nur bei einer Verurteilung wegen Mordes ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Totschlag hingegen wird mit Höchststrafen von maximal 15 Jahren geahndet. Hubig, Mitglied der SPD, betont, dass das Gesetz die Schwere von Straftaten widerspiegeln müsse, die in geschlechtsspezifischer Gewalt wurzeln.
Die Reform würde die rechtliche Bewertung von Tötungsdelikten neu definieren, bei denen das Geschlecht das Hauptmotiv darstellt. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, müssten solche Verbrechen konsequent als Mord verfolgt werden. Das könnte zu höheren Strafen für Täter führen und die juristische Anerkennung von geschlechtsspezifischer Gewalt stärken.






