10 May 2026, 16:04

Neue Familienrechtsreform: Kontaktverbot für gewalttätige Eltern geplant

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, und mit einem Bild einer Person mit ausgestreckten Armen.

Neue Familienrechtsreform: Kontaktverbot für gewalttätige Eltern geplant

Ein neuer Gesetzentwurf zur Reform des Familienrechts könnte Richtern bald ermöglichen, gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern zu untersagen. Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorangetriebene Vorschlag zielt auf Fälle ab, in denen häusliche Gewalt die Sicherheit der Opfer bedroht. Gerichte sollen jede Situation individuell prüfen, bevor sie Einschränkungen verhängen.

Nach den geplanten Änderungen erhielten Familiengerichte die Befugnis, den Kontakt eines misshandeln­den Elternteils zu seinen Kindern vorübergehend oder dauerhaft zu unterbinden. Dies würde greifen, wenn der Elternteil Gewalt gegen den anderen ausgeübt und damit dessen körperliche Unversehrtheit gefährdet hat. Ziel ist es, Kinder vor schädlichen Umfeldern zu schützen und ihr Wohl zu sichern.

Das Justizministerium betont, dass es keine automatischen Kontaktverbote geben werde. Stattdessen sollen Richter jeden Fall einzeln prüfen, um die angemessenste Maßnahme zu bestimmen. In manchen Fällen könnten auch weniger weitreichende Schritte – wie etwa begleitete Umgangsrechte – anstelle eines vollständigen Verbots angeordnet werden.

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Der Vorstoß von Ministerin Hubig ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Reform des Familienrechts. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Opfer und die Schaffung sicherer Lebensbedingungen für Kinder.

Werden die Reformen verabschiedet, erhalten Gerichte klarere Handlungsmöglichkeiten, um in Fällen häuslicher Gewalt einzugreifen. Richter könnten dann je nach Gefahrenlage entscheiden, ob sie den Kontakt einschränken oder vollständig untersagen. Die Änderungen sollen weitere Schädigungen verhindern und dabei stets das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Entscheidungen stellen.

Quelle