Neue Pflicht: Stornierungsknopf für Online-Verträge ab 19. Juni
Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren Stornierungsknopf anzeigen. Die neue Regelung gilt für Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukte und Versicherungen und soll Verbrauchern die Kündigung von Verträgen erleichtern.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Deutschland wurde die Richtlinie bereits in nationales Recht überführt, sodass der Knopf für alle Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit verpflichtend wird.
Der Button muss leicht auffindbar und klar beschriftet sein – etwa mit „Vertrag kündigen“. Seine Einführung ändert nichts an den bestehenden Widerrufsfristen, die in der Regel 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt betragen. Fehlt der Knopf jedoch, kann sich die Kündigungsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Bei einer Stornierung über den Button müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Der Prozess darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Die Regelung betrifft Online-Verträge für Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukte und Versicherungen. Unternehmen müssen die Vorgabe bis zum 19. Juni umsetzen, um eine Verlängerung der Kündigungsfrist zu vermeiden. In anderen EU-Ländern muss die Richtlinie zunächst in nationales Recht überführt werden, bevor sie in Kraft tritt.






