Neues Amtsblatt Lünen: Gebührenänderungen und Verkehrsregeln ab sofort gültig
Julian HerrmannNeues Amtsblatt Lünen: Gebührenänderungen und Verkehrsregeln ab sofort gültig
Die neueste Ausgabe des Amtsblatts der Stadt Lünen (Nr. 14/2026) erschien am Dienstag, dem 31. März 2026. Sie enthält mehrere wichtige öffentliche Bekanntmachungen – von neuen Bibliotheksregeln bis hin zu verkehrsrechtlichen Anordnungen, die lokale Straßen betreffen.
Im Amtsblatt werden die aktualisierten Nutzungs- und Gebührenordnungen der Stadtbücherei Lünen verkündet. Einwohner können die Veröffentlichung kostenlos am Informationsschalter im Foyer des Rathauses (Willy-Brandt-Platz 1) einsehen. Eine digitale Version steht zudem auf der offiziellen Website der Stadt zum Abruf bereit.
Darüber hinaus wurden mehrere allgemeine verwaltungsrechtliche Anordnungen nach § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen erlassen. Eine davon betrifft die Oststraße, die künftig als Sackgasse ausgewiesen ist (Kataster: Altlünen, Flurkarte 10, Flurstück 2184).
Drei weitere Anordnungen beziehen sich auf den Alten Kirchweg: - Die erste gilt für die Flurstücke 1246 (Flurkarte 15) und 475 (Flurkarte 16). - Die zweite umfasst die Flurstücke 390, 651 und 1864 (alle Flurkarte 15). - Eine weitere Anordnung betrifft die Straße Am Christinentor mit den Flurstücken 1750 und 1752 (Flurkarte 10).
Die neuen Regelungen und Verkehrsanordnungen sind sofort in Kraft getreten. Das Amtsblatt liegt weiterhin in gedruckter Form im Rathaus aus und ist online abrufbar. Die Bürger werden aufgefordert, sich über die Änderungen zu informieren, um diese einzuhalten.






