PKV-Verband kritisiert geplantes Apothekenversorgungsgesetz trotz Zustimmung zu Einzelmaßnahmen
Philipp HuberPKV-Verband kritisiert geplantes Apothekenversorgungsgesetz trotz Zustimmung zu Einzelmaßnahmen
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat seine Position zum neuen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) dargelegt. Zwar befürwortet der Verband einige der geplanten Maßnahmen, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Finanzierung, der Ausweitung von Dienstleistungen und der Rolle der Apotheker in der Patientenversorgung.
Ziel des Gesetzes ist es, Apotheken stärker in die Prävention und Früherkennung von Erkrankungen einzubinden. Der PKV-Verband fordert jedoch, dass zentrale Änderungen vor einer Umsetzung gründlich geprüft werden müssen.
Der Verband begrüßt Teile der Neuregelung, insbesondere die Schwerpunktsetzung auf Impfungen und die Notfallversorgung mit Medikamenten. Positiv bewertet wird der Vorschlag, in dringenden Fällen eine einmalige Abgabe von Langzeitmedikamenten auch ohne Rezept zu ermöglichen. Zudem unterstützt der Verband die neuen Regelungen zur Preisgestaltung bei Rezepturarzneimitteln, besteht jedoch darauf, in künftige Preisverhandlungen einbezogen zu werden.
Kritisch sieht der PKV-Verband hingegen die geplante Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen ohne vorherige Evaluation. Ähnliche Leistungen, die bereits im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) eingeführt wurden, seien kaum genutzt worden – die dafür vorgesehenen Mittel blieben ungenutzt. Der Verband fordert, dass vor einer Ausweitung zunächst geprüft werden müsse, ob solche Angebote den Patienten tatsächlich zugutekommen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Beratung durch Apotheken zu Verhaltensrisiken und Lebensstiländerungen. Hier stellt der Verband infrage, ob eine solche Beratung für Patienten einen echten Mehrwert bietet und ob Apotheken sie fachgerecht umsetzen können. Zudem lehnt er eine Lockerung der Regelung ab, wonach bestimmte Arzneimittel ausschließlich von Ärzten verschrieben werden dürfen. Jede Änderung in diesem Bereich müsse sorgfältig abgewogen werden.
In finanzieller Hinsicht fordert der Verband ein neues Fördersystem, da das aktuelle Modell versagt habe. Zudem sollten gesetzliche Änderungen es ermöglichen, dass privatversicherte Patienten pharmazeutische Dienstleistungen individuell in Rechnung gestellt bekommen können.
Grundsätzlich unterstützt der PKV-Verband eine stärkere Einbindung der Apotheker in die Gesundheitsversorgung, betont jedoch, dass Änderungen praxistauglich und ausreichend finanziert sein müssen. Die Politik sei gefordert, Finanzierungslücken zu schließen, die Wirksamkeit der Leistungen zu evaluieren und sicherzustellen, dass eine Ausweitung der Apothekenrollen klar reguliert wird.
Die Stellungnahme des Verbands zeigt sowohl Chancen als auch Herausforderungen auf, die mit dem neuen Gesetz einhergehen.






