02 April 2026, 08:05

Priester nach Oktoberfest-Missbrauch zu Haftstrafe verurteilt – Erzbistum Freiburg räumt Versagen ein

Gravur eines Mannes in Priestergewand und Hut, beschriftet mit Albrecht D., mit einem Wappen im Hintergrund und Text 'Erzbistum' unten.

Priester nach Oktoberfest-Missbrauch zu Haftstrafe verurteilt – Erzbistum Freiburg räumt Versagen ein

Ein Priester des Erzbistums Freiburg ist nach dem Oktoberfest wegen sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Pater M. erhielt am 1. April 2026 ein Urteil von drei Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug. Das Erzbistum hat inzwischen seine Mitverantwortung an den Straftaten eingeräumt und angekündigt, seine Schutzmaßnahmen zu überprüfen.

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Die Verurteilung erfolgte nach einem Prozess vor dem Landgericht München, in dem Pater M. der Missbrauch an jungen Festbesuchern nach dem Oktoberfest nachgewiesen wurde. Das Erzbistum bezeichnete das Urteil als einen wichtigen Schritt zur juristischen Aufarbeitung der Taten. Gleichzeitig gab es zu, teilweise versagt zu haben, da der Missbrauch über einen langen Zeitraum unentdeckt blieb.

Als Reaktion betonte das Erzbistum die Notwendigkeit einer gründlichen Aufarbeitung der eigenen Aufsichtspflichtverletzungen. Es bekräftigte zudem sein Versprechen, künftige Vorwürfe konsequent zu untersuchen und entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Betroffene wurden aufgefordert, sich an unabhängige Beratungsstellen zu wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Laut Erzbistum müsse der Fokus weiterhin auf den Opfern der Verbrechen liegen. Zwar wurden Prävention und Intervention als zentrale Handlungsfelder hervorgehoben, doch lagen bis zum 2. April 2026 keine konkreten Informationen zu neuen Schutzmaßnahmen in der Pastoralregion Todtmoos vor.

Pater M. verbüßt derzeit eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Das Erzbistum hat seine Verantwortung anerkannt, weiteren Schaden zu verhindern und die Betroffenen zu unterstützen. Bisher wurden jedoch keine spezifischen Änderungen der Schutzrichtlinien öffentlich bekannt gegeben.

Quelle