Regierung prüft Streichung der Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen
Philipp HuberRegierung prüft Streichung der Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen
Die deutsche Regierungskoalition prüft derzeit die Abschaffung einer Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen im privaten Wohnraum. Von der geplanten Maßnahme könnten Haushalte betroffen sein, die bisher von Abzügen bei Handwerkerkosten profitieren. Die Gespräche befinden sich noch in einem frühen Stadium, eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Aktuell können Haushalte bis zu 20 Prozent der förderfähigen Handwerkerkosten geltend machen, mit einem jährlichen Höchstbetrag von 6.000 Euro. Diese Förderung sollte bisher Renovierungen und Reparaturen in Wohnimmobilien unterstützen. Nun haben Abgeordnete der Koalition jedoch begonnen, mit Wirtschaftsverbänden zu beraten, um die möglichen Folgen einer Streichung der Steuervergünstigung abzuschätzen.
Führende Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geben an, über keine konkreten Pläne zur Abschaffung des Förderinstruments informiert worden zu sein. Das Bundesfinanzministerium hat sich unterdessen zu den möglichen Änderungen nicht geäußert.
Die geplante Streichung des Steuerabzugs wird weiterhin geprüft. Sollte sie beschlossen werden, entfiele eine finanzielle Entlastung, auf die viele Haushalte bei der Instandhaltung ihrer Immobilien angewiesen sind. Einen Zeitplan für eine Entscheidung hat die Regierung bisher nicht bekannt gegeben.






