Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – 976 Anträge seit Reformstart
Greta WernerSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – 976 Anträge seit Reformstart
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des rechtlichen Geschlechts ohne aufwendige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen ihre offiziellen Eintragungen nach den neuen Regelungen anpassen lassen.
Die Reform wird vor allem von Erwachsenen genutzt – nur etwa 40 der Änderungen betrafen minderjährige Antragstellende. Behörden berichten, dass der Prozess reibungslos verlaufe und bisher kaum Probleme aufgetreten seien.
Das Gesetz trat Ende 2024 in Kraft und schaffte die Pflicht zu umfangreichen Prüfungen vor einer Geschlechtsänderung ab. Laut Landesangaben haben seitdem 976 Menschen ihren rechtlichen Status aktualisiert. Fast alle waren volljährig, etwa 40 jedoch unter 18 Jahre alt.
Bei den jüngeren Antragstellenden überwiegt der Wechsel von weiblich zu männlich. Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform als weitgehend erfolgreich – bisher gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch.
In Einzelfällen beantragten Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur. Die Landesregierung bestätigte vier solche Fälle. Nun prüfen die Behörden mögliche Anpassungen des Gesetzes, darunter einen Vorschlag, wonach Verurteilte, die als Mann registriert sind, vor einer erneuten Änderung eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssten.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Geschlechtsanpassung in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Mit 976 bearbeiteten Anträgen und nur geringfügigen Bedenken scheint die Reform wie geplant zu funktionieren. Diskussionen über weitere Verfeinerungen – etwa strengere Regeln für Vorbestrafte – laufen noch.






