Sachsens umstrittenes Polizeigesetz: Mehr Macht, mehr Kritik an Überwachung und Datenschutz
Julian HerrmannSachsens umstrittenes Polizeigesetz: Mehr Macht, mehr Kritik an Überwachung und Datenschutz
Ein geplanter Polizeigesetzentwurf in Sachsen hat unter Abgeordneten und Rechtsexperten eine Debatte ausgelöst. Der Gesetzentwurf, der die Befugnisse der Polizei in Bereichen wie Gesichtserkennung und automatisierter Datenanalyse ausweitet, steht wegen möglicher Verfassungswidrigkeit und Vereinbarkeit mit EU-Vorschriften in der Kritik. Fünf Juristen wurden hinzugezogen, um zu prüfen, ob der Entwurf gegen das Grundgesetz oder den EU-KI-Act verstößt.
Im Mittelpunkt der Anhörungen stand die automatisierte Datenanalyse, wobei Uneinigkeit darüber herrschte, ob die im Entwurf vorgesehenen Beschränkungen zu streng oder zu lasch ausfallen. Professor Hartmut Aden, ein vom Linken-nominierter Experte, hinterfragte, ob die Regelungen zur Gesichtserkennung mit verfassungsrechtlichen und EU-weiten Standards vereinbar seien. Zudem äußerte er Bedenken gegen Online-Gesichtssuchen und schlug vor, diese nur in Echtzeit bei akuten Notfällen zuzulassen.
Abgeordnete, die einer Ausweitung der Polizeibefugnisse skeptisch gegenüberstehen, versuchten, Kritiker mit Verweisen auf das Vertrauen in die Integrität der Polizei zu beruhigen. Der Entwurf sieht zwar Maßnahmen vor, um Transparenz bei automatisierten Systemen zu gewährleisten und diskriminierende Algorithmen zu verbieten. Gleichzeitig erlaubt er der Polizei jedoch, Daten an Dritte weiterzugeben – etwa zur Schulung von KI-Systemen –, was Datenschutzbedenken und Sorgen vor Verzerrungen aufwirft.
Professor Matthias Bäcker von der Universität Mainz betonte, dass zwar viele rechtliche Bedenken ausgeräumt worden seien, einige Probleme aber weiterhin bestünden. Die Grünen und die Linke kritisierten das überstürzte Gesetzgebungsverfahren und warnten vor einem weiteren verfassungswidrigen Polizeigesetz.
Der sächsische Gesetzentwurf muss nun weiteren Prüfungen standhalten, nachdem Rechtsexperten auf anhaltende verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Risiken hingewiesen haben. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es der Polizei erweiterte Überwachungsmöglichkeiten einräumen – darunter Gesichtserkennung und automatisierte Datenverarbeitung. Die Entscheidung wird davon abhängen, ob es den Abgeordneten gelingt, Sicherheitsinteressen mit rechtlichen Schutzmechanismen in Einklang zu bringen.






