14 April 2026, 02:05

Schweizer Familie kämpft gegen Missbrauch ihres viralen Bagger-Memes

Schwarze und weiße Werbung für Friedrich Steinfels in Zürich mit Bildern von Gebäuden, Menschen und Text.

Schweizer Familie kämpft gegen Missbrauch ihres viralen Bagger-Memes

Eine Schweizer Familie hat sich gegen die unberechtigte Nutzung eines viralen Memes mit ihrer Beteiligung ausgesprochen. Die Familie Schömbächler wirft vor, dass ihre Stimmen und Bilder ohne Erlaubnis für Merchandise-Artikel, Musik und Sportevents verwendet wurden. Der Streit hat nun zu Änderungen bei der Nutzung des Memes geführt.

Das Meme entstand 2010 mit einem Ausschnitt aus der SRF-Serie Auf und davon. Darin ist zu sehen, wie ein junger Junge von einem Bagger fällt, während sein Vater, Hermann Schömbächler, einen inzwischen berühmt gewordenen Ausruf brüllt. Mit der Zeit entwickelte sich die Szene zu einem beliebten Internet-Phänomen.

2022 veröffentlichte die Schweizer Band Stubete Gäng den Song Richi, der das Bagger-Motiv und Hermanns Stimme aufgriff. Der Titel erhielt zusätzliche Aufmerksamkeit, als der Schweizer Eishockeyverband ihn als Torhymne übernahm. Zudem erschienen Merchandise-Artikel wie Socken, Aufbügelmotive und ein Kinderbuch.

Im März 2024 kritisierten die Schömbächlers die kommerzielle Verwendung ihres Bildes. Sie betonten, niemals ihre Zustimmung für den Song, die Merchandise-Produkte oder öffentliche Übertragungen gegeben zu haben. Nach ihrer Beschwerde willigte Stubete Gäng ein, Hermanns Stimme aus künftigen Versionen von Richi zu entfernen. Auch der Eishockeyverband stellte die Nutzung des Liedes bei Spielen ein.

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Trotz der Einwände der Familie verkauft das Unternehmen Swissmeme weiterhin Richi-Themenartikel. Das Unternehmen erklärt, die Gespräche mit dem ursprünglichen Sender SRF seien noch im Gange.

Durch das Einschreiten der Schömbächlers wurde ihre Stimme aus dem Song entfernt und die Nutzung in Eishallen beendet. Dennoch bleibt Merchandise auf Basis des Memes erhältlich. Der Fall der Familie wirft erneut die Debatte über Einwilligung bei viralem Content auf.

Quelle