Strengere Regeln für Wundversorgung: Was Ärzte und Apotheken jetzt beachten müssen
Paul SimonStrengere Regeln für Wundversorgung: Was Ärzte und Apotheken jetzt beachten müssen
Neue Regeln für die Verordnung von Wundversorgungsprodukten in Deutschland in Kraft getreten
Die aktualisierten Vorschriften regeln, wie Verbände von den Krankenkassen erstattet werden und stellen strengere Anforderungen an die Hersteller. Einige Produkte bleiben vorerst erstattungsfähig, doch schärfere Kontrollen stehen bevor.
Wundauflagen gelten als Medizinprodukte und können auf Kosten der Krankenversicherung verordnet werden. Allerdings müssen sie auf dem Papierrezept präzise angegeben werden – inklusive Produktname und Pharma-Zentralnummer (PZN) des Herstellers. Fehlt die PZN, sollen Apotheken das Rezept als unvollständig behandeln und die Abgabe verweigern.
Apotheken und Ärzte sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein Verband unter die neuen Regelungen fällt. Auch das Rahmenabkommen zur Substitution greift hier nicht: Apotheker müssen selbst ähnliche Verbände nicht austauschen, selbst wenn sie vergleichbar sind.
Hersteller, die eine Aufnahme in Anlage V der Arzneimittelrichtlinie anstreben, müssen nun belastbare Nachweise erbringen. Dazu gehören klinische Studien, die die Wirksamkeit ihres Produkts im Vergleich zu nicht-medizinischen Verbänden belegen – etwa durch bessere Heilungsraten, Schmerzlinderung oder reduzierte Infektionsgefahr. Zudem sind Daten zu Sicherheit, Verträglichkeit sowie pharmazeutische und analytische Angaben vorzulegen.
Eine Übergangsfrist ermöglicht es einigen Wundversorgungsprodukten, die noch nicht in Anlage V aufgeführt sind, bis Ende 2026 erstattungsfähig zu bleiben. Für bestimmte andere Produkte gilt eine kürzere Frist bis Ende 2023. Nach Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) könnten später weitere Verbände für die Verordnung zugelassen werden.
Ziel der Neuregelungen ist es, klarere Verordnungen und bessere Nachweise für Wundversorgungsprodukte zu gewährleisten. Die elektronische Verordnung von Medizinprodukten ist jedoch noch nicht möglich – Papierrezepte bleiben vorerst Pflicht. Die Änderungen führen schrittweise strengere Standards ein, lassen aber einige Produkte vorläufig weiter zu.






