Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien gefasst
Philipp HuberVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat bei der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen Fragen zu den Umständen seiner Flucht aufgeworfen.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe, erfüllte jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Hafturlaub. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können selbst verurteilte Mörder nach mindestens acht Jahren Haft Lockerungen erhalten. Ihm waren bereits 38 Mal solche Ausgänge gewährt worden.
Die Behörden hatten ihn als nicht flucht- oder rückfallgefährdet eingestuft. Während dieses Ausgangs besuchte er seine Mutter in Vöhrum. Anschließend floh er mit seinem Motorrad, wurde jedoch nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst.
Das Strafvollzugssystem erlaubt nach acht Jahren Haft unbegleitete Außenaktivitäten oder kurzfristige Beurlaubungen. Begleitpersonen üben dabei keine lückenlose Überwachung aus, was möglicherweise zur Flucht beigetragen hat.
Der Vorfall hat eine Überprüfung des Lockerungssystems für Langzeitgefangene ausgelöst. Benjamin F. befindet sich nach seiner Festnahme wieder in Haft. Die CDU fordert eine Neuregelung der Bestimmungen für solche Ausgänge.






