19 March 2026, 18:04

Hessen reformiert Feiertagsgesetz – doch das Tanzverbot am Karfreitag bleibt

Schwarz-weiß-Foto von Menschen, die um einen Weihnachtsbaum tanzen, mit einem Mann und einer Frau im Vordergrund und Bäumen, Fahnen, einem Gebäude und Himmel im Hintergrund.

Landesgesetz zur Reform des Feiertags - Streit um Tanzverbot - Hessen reformiert Feiertagsgesetz – doch das Tanzverbot am Karfreitag bleibt

Hessens langjähriges Feiertagsgesetz steht vor einer Reform – doch das Tanzverbot am Karfreitag bleibt bestehen. Innenminister Roman Poseck (CDU) stellte die Pläne im Landtag vor und wies Forderungen der FDP nach einer Lockerung der Regelungen zurück. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, wie sich Tradition und moderne Erwartungen in einer vielfältigen Gesellschaft in Einklang bringen lassen.

Das aktuelle Gesetz, das seit 1971 gilt, erklärt den Karfreitag zum stillen Feiertag – einem Tag der besinnlichen Ruhe zur Erinnerung an die Kreuzigung Jesu Christi. Lautstärkeveranstaltungen und öffentliches Tanzen sind verboten, um eine Atmosphäre der Andacht zu wahren. Der CDU-Abgeordnete Stefan Schneider verteidigte die Regelung und argumentierte, solche Tage stärkten das gemeinsame Identitätsgefühl und den Respekt vor christlichen Traditionen in einer pluralistischen Gesellschaft.

FDP-Chef Stefan Naas kritisierte das Verbot als überholt und schlug vor, Veranstaltungen könnten wenige Stunden in den Karfreitag hinein stattfinden, ohne dessen Bedeutung zu schmälern. Minister Poseck lehnte den Vorschlag jedoch als kurzsichtig ab. Ein Entwurf für die umfassendere Reform wird derzeit in den Ministerien geprüft; die parlamentarische Debatte ist für die zweite Jahreshälfte geplant.

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Schneider betonte zudem, dass es in Deutschland nur noch wenige solche "stillen Tage" wie den Karfreitag gebe. Die Reform zielt darauf ab, die Gesetzgebung von 1971 zu modernisieren, lässt das Tanzverbot aber vorerst unangetastet.

Die Entscheidung hält das Tanzverbot aufrecht, während andere Änderungen des hessischen Feiertagsgesetzes vorangetrieben werden. Der Landtag wird den vollständigen Entwurf später in diesem Jahr beraten. Bis dahin bleibt der Karfreitag ein Tag mit eingeschränkter öffentlicher Aktivität – ein Zeichen seiner religiösen und kulturellen Bedeutung.

Quelle