Deutsches Gericht fällt endgültiges Urteil im IS-Fall von Duygu D.
Deutsches Gericht fällt endgültiges Urteil im IS-Fall von Duygu D.
Ein deutsches Gericht hat im Fall der 35-jährigen Duygu D., die wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) verurteilt wurde, ein rechtskräftiges Urteil gefällt. Sowohl die Angeklagte und ihre Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben auf eine Revision verzichtet. Duygu D.s Weg in den Extremismus begann 2014, als sie sich einer islamistisch-salafistischen und dschihadistischen Ideologie zuwandte. Im März 2015 reiste sie nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen. Dort traf sie auf S. G., einen Jugendfreund, der der Organisation bereits beigetreten war, und heiratete ihn. Das Paar lebte bis Anfang 2019 in IS-kontrollierten Gebieten und bekam zwei Kinder. Im frühen Jahr 2019 floh Duygu D. mit ihrer Familie in die syrische Stadt Baghuz. Nach ihrer Inhaftierung in den Lagern Al-Hol und Roj wurden sie im März 2022 nach Deutschland zurückgeführt. Zunächst hielt Duygu D. an ihrer IS-Ideologie fest, distanzierte sich später jedoch davon. Das Gericht verurteilte sie wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Aufgrund ihres umfassenden Geständnisses, fehlender Vorstrafen und ihrer positiven Entwicklung seit der Rückkehr nach Deutschland erhielt sie eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Duygu D. wird ihre Strafe damit nicht antreten müssen. Mit dem Urteil endet ein komplexes juristisches Verfahren, bei dem beide Seiten auf weitere Rechtsmittel verzichtet haben.
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