VW verlangt Bonus-Rückzahlungen – Gericht gibt Mitarbeitern recht
VW verlangt Bonus-Rückzahlungen – Gericht gibt Mitarbeitern recht
Volkswagen hat für Aufsehen gesorgt, nachdem das Unternehmen Teile seines Tarifvertrags gekündigt und von langjährigen Mitarbeitenden die Rückzahlung von Bonuszahlungen gefordert hat. Beschäftigte, die im Dezember 2024 sogenannte "Treueprämien" erhalten hatten, wurden später aufgefordert, das Geld zurückzuerstatten – nachdem der Konzern seine Gehaltsstruktur geändert hatte.
Der Schritt hat zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt, wobei das Landgericht Kassel in mindestens einem Fall bereits gegen den Autokonzern entschieden hat.
Der Streit begann, als VW die traditionellen Jubiläumszuwendungen für Mitarbeitende mit 25 oder 35 Jahren Betriebszugehörigkeit strich. Stattdessen führte das Unternehmen pauschale Einmalzahlungen von 6.000 oder 12.000 Euro ein – abhängig von der Dienstzeit. Das neue System trat im Januar 2025 in Kraft, doch einige Beschäftigte hatten bereits im Dezember des Vorjahres die alten, gestaffelten Prämien erhalten.
VW behauptete daraufhin, diese Zahlungen seien nach der aktualisierten Vereinbarung zu hoch ausgefallen. Das Unternehmen verlangte die Rückerstattung mit der Begründung, die früheren gestaffelten Boni seien nicht mehr gültig. Daraufhin zog mindestens ein Mitarbeitender vor Gericht.
Das Landgericht Kassel gab dem Kläger recht und verurteilte VW zur Rückzahlung von 2.089 Euro. Der Konzern hat inzwischen Berufung gegen das Urteil eingelegt. Unklar bleibt, wie viele Beschäftigte von den Rückforderungsansprüchen betroffen sind, da die genaue Zahl nicht bekannt gegeben wurde.
Der Fall unterstreicht die Spannungen zwischen VW und seiner Belegschaft aufgrund der Änderungen bei langjährigen Sozialleistungen. Das Unternehmen betont, die Anpassungen entsprächen den neuen tarifvertraglichen Regelungen, während betroffene Mitarbeitende darauf bestehen, Anspruch auf die ursprünglichen Zahlungen gehabt zu haben.
Der Rechtsstreit geht weiter, da VW das Urteil anfechtet. Die Beschäftigten, die die umstrittenen Prämien erhalten haben, stehen nun vor der Unsicherheit, ob sie das Geld zurückzahlen müssen. Das Ergebnis des Berufungsverfahrens könnte Präzedenzfall für ähnliche Fälle im gesamten Konzern werden.
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